Abfindung bei Kündigung mit Anwalt

Kostenlose Beratung vom Anwalt zur Abfindung!

Abfindung bei Kündigung mit Anwalt

Gute Abfindung bei Kündigung mit Anwalt erhalten

In der heutigen dynamischen Arbeitswelt kann die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine herausfordernde und oft emotionale Angelegenheit sein. Bei uns stehen Sie mit diesen Herausforderungen nicht allein da. Unsere Kanzlei in Frankfurt bietet Ihnen eine umfassende und kostenlose Erstberatung zum Thema Arbeitsverhältnis und Abfindung. Mit unserer jahrelangen Erfahrung im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie kompetent und engagiert bei allen Fragen rund um Ihre Abfindung und die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses.

Ob durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder betriebsbedingte Maßnahmen – wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die bestmögliche Abfindung erhalten. Lassen Sie uns gemeinsam eine faire Lösung für Ihre berufliche Zukunft finden! Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie ein Anwalt für Arbeitsrecht Ihnen helfen kann, Ihre Interessen zu schützen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

MARIA Dupont Danzel d'Aumont
MARIA Dupont Danzel d'AumontAnwalt/Partnercontact.mdda@dda-legal.de
Ansprechpartner
Image

Kostenlose Beratung vom Anwalt zur Abfindung!

Gute Abfindung bei Kündigung erhalten
In der heutigen dynamischen Arbeitswelt kann die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine herausfordernde und oft emotionale Angelegenheit sein. Bei uns stehen Sie mit diesen Herausforderungen nicht allein da. Unsere Kanzlei in Frankfurt bietet Ihnen eine umfassende und kostenlose Erstberatung zum Thema Arbeitsverhältnis und Abfindung. Mit unserer jahrelangen Erfahrung im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie kompetent und engagiert bei allen Fragen rund um Ihre Abfindung und die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses.

Ob durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder betriebsbedingte Maßnahmen – wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die bestmögliche Abfindung erhalten. Lassen Sie uns gemeinsam eine faire Lösung für Ihre berufliche Zukunft finden! Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie ein Anwalt für Arbeitsrecht Ihnen helfen kann, Ihre Interessen zu schützen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Kostenlose Beratung vom Anwalt zur Abfindung!

MARIA Dupont Danzel d'Aumont
Ansprechpartner
MARIA Dupont Danzel d'AumontAnwalt | Partnercontact.mdda@dda-legal.de

Kostenlose Beratung vom Anwalt bei Abfindung

Kostenlose Erstberatung für Arbeitnehmer – Sichern Sie sich Ihre faire Abfindung!

Sie stehen vor einer Kündigung und möchten Ihre Rechte kennen? Unser erfahrener Anwalt bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung, um die bestmögliche Abfindung von Ihrem Arbeitgeber zu erhalten.

Laut Gesetz haben die Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf eine Abfindung. In der Praxis dagegen erhalten die Arbeitnehmer bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit anwaltlicher Unterstützung häufig eine Abfindung. Diesen scheinbaren Widerspruch klären wir gerne für Sie auf und helfen Ihnen eine gute Abfindung zu erhalten!

Rufen Sie einfach unsere arbeitsrechtliche Hotline an, buchen Sie direkt Ihren kostenlosen Beratungstermin online oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Unten finden Sie erste Informationen zur Abfindung für Sie vom Anwalt für Arbeitsrecht zusammengefasst.

Alles zum Thema Abfindung bei Kündigung im Überblick

Alle wichtigen Inhalte rund um die Abfindung haben wir für Sie zusammengefasst. Einfach klicken und sich informieren.

Abfindung - was ist das?

Begriffsklärung: Was ist eine Abfindung ?

Anspruch auf Abfindung

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung?

Kündigungsschutzklage als Hebel für eine Abfindung

Ein Kündigungsschutzverfahren kann Chancen bieten.

Verhandlungsstrategie bei Abfindung

Wie kommt man zu einer angemessenen Abfindungszahlung?

Anfindung versteuern

Welche Steuern fallen bei einer Abfindung an?

Anwalt für Abfindungen

Welche Anwaltsleitungen brauchen für eine Abfindung?

Abfindung für leitende Angestellte und Führungskräfte

Gelten für leitende Angestellte andere Regeln?

Formen der Abfindung

Welche Formen der Abfindung gibt es?

Abfindung einklagen

Wann kann man eine Abfindungszahlung einklagen?

Recht auf Abfindung bei Kündigung

Gibt es ein Recht auf Abfindung und wann wird die Ausnahme zur Regel?

Berechnung der Abfindung bei Kündigung

Was ist für die Abfindungshöhe maßgebend?

Höhe der Abfindung berechnen

Kennen Sie schon die Fausformel für die Abfindung?

Arbeitslosengeld bei Abfindung

Wird das Arbeitslosengeld gekürzt bei einer Abfindung?

FAQ zur Abfindung: Alle Fragen im Überblick

Alle Fragen zur Abfindung im Überblick.

Alles zum Thema Abfindung bei Kündigung im Überblick

Alle wichtigen Inhalte rund um die Abfindung haben wir für Sie zusammengefasst. Einfach klicken und sich informieren.

Abfindung - was ist das?

Begriffsklärung: Was ist eine Abfindung ?

Anspruch auf Abfindung

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung?

Kündigungsschutzklage als Hebel für eine Abfindung

Ein Kündigungsschutzverfahren kann Chancen bieten.

Verhandlungsstrategie bei Abfindung

Wie kommt man zu einer angemessenen Abfindungszahlung?

Abfindung für leitende Angestellte und Führungskräfte

Gelten für leitende Angestellte andere Regeln?

Anfindung versteuern

Welche Steuern fallen bei einer Abfindung an?

Anwalt für Abfindungen

Welche Anwaltsleitungen brauchen für eine Abfindung?

Abfindung einklagen

Wann kann man eine Abfindungszahlung einklagen?

Formen der Abfindung

Welche Formen der Abfindung gibt es?

Recht auf Abfindung bei Kündigung

Gibt es ein Recht auf Abfindung und wann wird die Ausnahme zur Regel?

Höhe der Abfindung berechnen

Kennen Sie schon die Fausformel für die Abfindung?

Berechnung der Abfindung bei Kündigung

Was ist für die Abfindungshöhe maßgebend?

Arbeitslosengeld bei Abfindung

Wird das Arbeitslosengeld gekürzt bei einer Abfindung?

FAQ zur Abfindung

Alle Fragen zur Abfindung im Überblick.

Abfindung: Was ist das?

Eine Abfindung ist eine Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Die Abfindung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die in erster Linie als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes verstanden wird. Zudem hat sie eine Überleitung- und Vorsorgefunktionen und soll etwaige Nachteile, die mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbunden sind, ausgleichen.

Springer, Dame und König Figuren auf Schachbrett in rot weiß

Beratung vom Anwalt bei folgenden arbeitsrechtlichen Anliegen:

Abfindung: Was ist das?

Eine Abfindung ist eine Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Die Abfindung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die in erster Linie als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes verstanden wird. Zudem hat sie eine Überleitung- und Vorsorgefunktionen und soll etwaige Nachteile, die mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbunden sind, ausgleichen.

Springer, Dame und König Figuren auf Schachbrett in rot weiß

Gesetzlicher Anspruch auf Abfindung

Justizia

Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei Kündigung. 

Als Ausnahme sieht das Gesetz u.a. den Fall einer betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot gemäß § 1a KSchG. Bietet der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben eine Abfindung nach § 1a KSchG an, hat der Arbeitnehmer dann einen Anspruch auf die Zahlung der Abfindung, wenn er die Klagefrist von drei Wochen für eine Kündigungsschutzklage verstreichen lässt.

Wichtig ist, dass eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen allein noch keine Rechtsgrundlage für die Zahlung einer Abfindung ist. Maßgebend ist die Formulierung des Abfindungsangebot im Kündigungsschreiben.

Bevor man die Ausschlussfrist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage bewusst verstreichen lässt, empfehlen wir nachdrücklich eine Beratung vom Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Unser Anwalt berät Sie bei arbeitsrechtlichen Fragen im Fall einer Kündigung kostenlos. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Arten der Abfindung - Wie komme ich zur Abfindung?

Es gibt unterschiedliche Arten von Abfindungen, die von den Umständen des Falls abhängen. Maßgebend ist zum Beispiel die Frage von wem aus die Initiative für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeht oder wie es dem Betrieb wirtschaftlich geht.

Abfindung verhandeln

Zur häufigsten Abfindungsart zählen die frei verhandelten und zwischen den Parteien selbst vereinbarten Abfindungen. In diesen Fällen zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung an den Arbeitnehmer aufgrund einer einzelvertraglichen Vereinbarung. Darunter fallen insbesondere auch die vor Gericht ausgehandelten Abfindungen, die regelmäßig Gegenstand eines gerichtlichen Vergleichs (Abfindungsvergleich) bei einer Kündigungsschutzklage sind. Auch bei einer Abfindung aus einem Aufhebungsvertrag handelt es sich um eine vereinbarte Abfindung, die faktisch aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Parteien des Arbeitsverhältnisses also Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird. Das gleiche gilt für eine Abfindung aufgrund des Abwicklungsvertrags.

Verpassen Sie nicht Ihre Chance!
Sofort online Ihren kostenlosen Termin buchen.

Abfindung nach Gesetz

Zusätzlich wird die Abfindung im Gesetz geregelt. Die gesetzlichen Abfindungen bestehen nur unter bestimmten Voraussetzungen im Falle einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder im Falle einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses gemäß  §§ 9, 10 KSchG als sogenannte Auflösungsabfindung oder bei einem Nachteilsausgleich gemäß § 113 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Kollektivrechtliche Vereinbarungen zur Abfindung

Eine Abfindung kann auch aufgrund von kollektivrechtlichen Vereinbarungen geschuldet sein. Darunter sind die seltenen Fälle der tarifvertraglichen Regelungen der Arbeitgeberpflicht zur Abfindungszahlung zu subsumieren. Von größerer Bedeutung sind die häufiger vorkommenden Sozialplanabfindungen.

Unsere Tätigkeitsfelder für Arbeitnehmer im Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklage als Hebel für eine Abfindung

In den meisten Fällen werden Abfindungen erst nach Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart. Dabei kann eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers einen entscheidenden Hebel darstellen. Die Mehrheit der Kündigungsschutzprozesse endet mit der Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber. Dabei sind die Risiken für den Arbeitgeber maßgebend für den Verhandlungsspielraum einer Abfindung. Ein erfolgreicher Kündigungsschutzprozess aufgrund einer Kündigungsschutzklage kann für den Arbeitgeber erhebliche Risiken bedeuten, darunter Ansehensverlust, Annahmeverzugsrisiko und die Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers. Die Höhe der Abfindung ist verhandelbar und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wobei eine professionelle Rechtsberatung entscheidend ist, um das optimale Ergebnis zu erzielen. Unsere Kanzlei in Frankfurt unterstütz Sie bei der Verhandlung Ihrer Abfindung.

Schachfigur Dame vor schwarzem Hintergrund

Abfindung mit Strategie verhandeln!

Abfindungen sind im deutschen Arbeitsrecht nicht vorgesehen. Es bedarf daher einer klugen Verhandlungsstrategie, um den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu bewegen. Dies ist besonders wichtig, da das Kündigungsschutzgesetz in erster Linie darauf abzielt, den Arbeitsplatz zu erhalten, nicht aber eine Abfindung zu gewähren. Daher braucht man einen guten Anwalt mit großer Erfahrung um die besten Verhandlungstaktiken für Ihre Abfindung anzuwenden. Gerne unterstützen wir Sie dabei!

Kostenlose Beratung beim Anwalt buchen

Weitere Artikel zum Thema Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Recht auf Abfindung bei Kündigung

„Es kommt darauf an“ ist die korrekte Antwort auf die Frage, ob ein Recht auf eine Abfindungszahlung besteht. Diese Antwort scheint im ersten Moment keinen Aussagegehalt zur arbeitsrechtlichen Frage "Habe ich ein Recht auf Abfindung bei Kündigung" zu haben. Im Ergebnis ist sie jedoch viel mehr wert als eine voreilige und undifferenzierte Auskunft, die mehr Schaden als Nutzen bringen kann.

Die Herangehensweise unserer Kanzlei bei der Fallbearbeitung erlaubt es uns nicht, unseren Mandanten nur einseitige Sichtweisen als Ergebnis zu präsentieren. Wir nehmen Sie mit, erläutern den Lösungsweg und helfen Ihnen, sich selbst ein Bild von der Rechtslage bei einer Kündigung zu machen.

Kein Recht auf Abfindung als Grundsatz des deutschen Arbeitsrechts

Bei einer Kündigung gibt es kein gesetzliches verankertes Recht auf Abfindung. Das ist der Grundsatz im deutschen Arbeitsrecht.

Während manche Rechtsordnungen als Rechtsfolge einer unwirksamen Kündigung die Zahlung von Entschädigungen vorsehen, zielt das deutsche Arbeitsrecht darauf ab, das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten. Bei einem Klageverfahren vor Gericht wird bei einer unwirksamen Kündigung im Urteil festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst wurde. Der Arbeitnehmer bekommt keine Abfindung, sondern seinen Arbeitsplatz zurück. Das ist aber nicht das einzig mögliche Ergebnis einer Kündigungsschutzklage

Am häufigsten wird ein Kündigungsschutzverfahren durch Abschluss eines Abfindungsvergleichs, also eines gerichtlichen Vergleichs der die Zahlung einer Abfindung regelt, erledigt.

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich hier die statistischen Daten zur Kündigungsschutzklage an!

FAQ zur Abfindung: Alle Fragen im Überblick

Alle Fragen zur Abfindung im Überblick.

Anspruch auf Abfindung - die Ausnahme

In bestimmten gesetzlich definierten Ausnahmefällen kann ein Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung bestehen. Diese Fälle fassen wir kurz unten für Sie zur Übersicht zusammen:

  • Betriebsbedingte Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG
  • Auflösungsabfindung nach §§ 9, 10 KSchG
  • Nachteilsausgleich gemäß § 113 BetrVG

Außerdem kann ein Abfindungsanspruch sich aus einer einzelvertraglichen Grundlage ergeben. Dies kann in folgenden Fällen vorkommen:

  • Abfindung nach Tarifvertrag
  • Sozialplanabfindung (Sozialplan sieht einen Anspruch auf Abfindung vor)
  • Abfindung aus Arbeitsvertrag

Zahlung einer Abfindung - die Ausnahme wird zur Regel

Obwohl bei einer Kündigung dem Arbeitnehmer in der Regel keine Abfindung zusteht, wird in Deutschland sehr oft eine Abfindung bei Kündigung an den Arbeitnehmer gezahlt. Wie passt das zusammen, wenn es angeblich keinen Anspruch auf eine Abfindung gibt, kann man sich zurecht fragen. Die Antwort ist einfach: Mit der richtigen Strategie kann man eine Abfindung erhalten. Dabei muss man durch Verhandlungsgeschick sich einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung sichern. Denn oft sind die Arbeitgeber bereit sich vom Arbeitnehmer freizukaufen in Form einer Abfindungszahlung. Das ist der Grund, weshalb die Arbeitnehmer häufig eine Abfindung bei Kündigung erhalten, obgleich sie gesetzlich oder vertraglich keinen Anspruch auf eine solche Zahlung hätten. Bevor der Arbeitgeber aufgrund einer unwirksamen Kündigung beispielsweise seinem gekündigten Arbeitnehmer wieder den Arbeitsplatz anbieten muss, wird er in der Regel sich bereit erklären, ihn in Form einer Abfindung auszuzahlen. Im Falle der Abfindung machen die Ausnahmen die Regel.

Wir helfen Ihnen Ihre Ziele zu erreichen.
Machen Sie den ersten Schritt!

Berechnung der Abfindung für leitende Angestellte und Führungskräfte

Bei leitenden Angestellten und Führungskräften gelten andere Regeln. Da fällt die Abfindung oft höher aus als es die Faustformel „ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“ vorsieht. Insbesondere bei größeren Unternehmen wird diese Faustformel durch die Abfindungsregel „ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“ ersetzt. Die Höhe der Abfindung für leitende Angestellte berechnet sich nach der Formel

Bruttomonatsgehalt x Beschäftigungsjahr= Abfindungshöhe

Bei Führungskräften, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben, wird bei der Berechnung der Abfindungshöhe die Restvertragslaufzeit üblicherweise kapitalisiert. In den Fällen der Beendigung der befristeten Arbeitsverhältnisse können Führungskräfte insoweit mit hohen Abfindungen rechnen.

Berechnung der Abfindung bei Kündigung

Für die Berechnung der Abfindung ist neben dem verhandelten Faktor auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit von größter Bedeutung. Hier kann es in Einzelfällen ebenfalls kompliziert werden, wobei ein Fehler bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit viel ausmachen kann. Auch die Bestimmung des Bruttomonatsgehalts des Arbeitnehmers spielt eine große Rolle und kann die Abfindung schnell in die Höhe treiben.

Faktor 0,5 - 1

Bei Verhandlungen über die Höhe der Abfindung wird oft die Faustregel angewandt, dass ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung als angemessen gilt. Dieser Richtwert, auch als Faktor bezeichnet, kann jedoch stark variieren, abhängig von der Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers, der Verhandlungssituation und dem Verhandlungsgeschick. Der Faktor liegt in der Regel zwischen 0,5 und 1.

Bruttomonatsgehalt

Entsprechendes gilt für das Bruttogehalt. Es ist wichtig zu verstehen, dass auch Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter bei der Berechnung des Monatsgehalts (brutto) des Arbeitnehmers einzubeziehen sind und auch Sachbezüge, wie ein zum privaten Gebrauch überlassener Dienstwagen. Je höher das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers ausfällt, desto höher ist die Abfindungssumme nach der Berechnung mit der Formel.

Betriebszugehörigkeit

Die Regel, dass bei der Berechnung der Dauer der Betriebszugehörigkeit nach 6 Monaten aufgerundet wird, ist einfach und einleuchtend. Viel schwieriger ist die Frage, wann eine Betriebszugehörigkeit zu bejahen ist. Insbesondere bei Arbeitsverhältnissen im Konzern oder Arbeitsverhältnissen im Anschluss an die Ausbildung oder Übernahmekonstellationen könnten Arbeitnehmer größere Beträge verlieren bzw. liegen lassen, wenn sie nicht fachkundige Hilfe vom Anwalt für Abfindungen holen. Oft wird nämlich übersehen, dass auch dieser Faktor der Formelberechnung variabel ist und einer genauen Prüfung und Festlegung bedarf.

Lassen Sie uns für Sie Ihre Abfindung aushandeln!
Wir beraten Sie kostenlos - nehmen Sie Kontakt auf

Höhe der Abfindung berechnen

Für die Berechnung der Abfindungshöhe gilt üblicherweise die Faustformel:

0,5 x Betriebszugehörigkeit (in Jahren) x Bruttogehalt (in Euro) = Abfindungssumme

Diese Formel kommt jedenfalls bei einer betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG zur Anwendung.

In anderen Fällen kann auch eine höhere Abfindung angemessen sein. Die Formel bleibt bestehen nur der Faktor 0,5 wird durch einen anderen Faktor, der auch 0,75 betragen kann, ersetzt. Dann sieht die Berechnungsformel für die Höhe der Abfindung wie folgt aus:

0,75 x Betriebszugehörigkeit (in Jahren) x Bruttogehalt (in Euro) = Abfindungssumme

Bei Verhandlungen über die Höhe der Abfindung wird oft die Faustregel angewandt, dass ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung als angemessen gilt. Dieser Richtwert kann jedoch stark variieren, abhängig von der Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers, der Verhandlungssituation und dem Verhandlungsgeschick. Bei einer guten finanziellen Lage des Arbeitgebers, einem größeren Unternehmen und einer unklaren Verhandlungssituation für den Arbeitgeber bei größeren Bedenken bzgl. der Wirksamkeit der Kündigung kann auch eine höhere Abfindung angemessen sein. In dieser Situation könnte der Faktor auf 1 angehoben werden, so dass die Höhe der Abfindung nach dieser Formel zu berechnen wäre:

1 x Betriebszugehörigkeit (in Jahren) x Bruttogehalt (in Euro) = Abfindungssumme

Mit diesen Formeln lässt sich ein ungefährer Rahmen für die Höhe der Abfindung bestimmen. Die Faktoren am Anfang der Formel geben das Verhandlungsgeschick wieder. Je kleiner die Zahl desto geringer fällt die Abfindung im Ergebnis aus.

Abfindung einklagen

Nur in Ausnahmefällen können die Arbeitnehmer die Abfindung einklagen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Das Gesetz sieht einen einklagbaren Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung ausnahmsweise in § 113 BetrVG vor, wenn der Unternehmer von einem Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung ohne zwingenden Grund abweicht. Der Arbeitnehmer, der infolge dieser Abweichung entlassen wird, kann eine Klage auf Zahlung einer Abfindung beim Nachteilsausgleich beim Arbeitsgericht erheben.

Abfindung versteuern – welche Steuern fallen an?

Grundsätzlich ist die Abfindung lohnsteuerpflichtig aber nicht sozialversicherungspflichtig. Ist kein verstecktes Arbeitsentgelt in der Abfindung enthalten, wird die Abfindung ohne Abzug von Sozialversicherungsabgaben gezahlt. Das bedeutet, dass keine Abzüge für Krankenversicherungsbeiträge, Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung vorgenommen werden. Die Besteuerung der Abfindung erfolgt nach der sog. „Fünftel-Regelung“ gemäß § 24 Nr. 1a i.V.m. § 34 EStG. Danach wird die jährliche Steuerlast ohne Abfindung vom Finanzamt verglichen mit der Steuerlast aus dem Einkommen mit zusätzlich einem Fünftel der Abfindung obendrauf. Die fünffache Vergleichsdifferenz wird dann anstelle der kompletten Abfindung versteuert. Auf diese Weise werden Abfindungen privilegiert besteuert.

Statistik arbeitsgerichtliche Verfahren 2022

Leistungen vom Anwalt bei
ABFINDUNG

Wir unterstützen Sie bei Abfindungsverhandlungen auf verschiedene Weise, indem wir die rechtliche Sicherheit des Arbeitsverhältnisses bewerten und die Angemessenheit der Abfindungsvereinbarung überprüfen.

Bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes beraten wir Sie und helfen schnell eine optimale Lösung zu finden. Wir verhandeln entschlossen mit den Arbeitgebern und setzten Ihre Interessen auch in Form einer guten Abfindung um. Dabei wird darauf geachtet, dass alle relevanten arbeitsrechtlichen Fragen betreffend das Arbeitsverhältnis, wie Resturlaub oder Arbeitszeugnis, eindeutig geregelt sind.

Kontakt aufnehmen

Arbeitslosengeld bei Abfindung

Ob das Arbeitslosengeld bei Abfindung gekürzt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgebend bei dieser Entscheidung ist, was die Grundlage für die Abfindungszahlung ist. Wird die Abfindung aufgrund eines Aufhebungsvertrags gezahlt, besteht die Problematik der Arbeitsplatzaufgabe mit der Folge einer möglichen Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Wird im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, der die Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer vorsieht, führt diese Abfindung üblicherweise nicht zu einer Kürzung von Arbeitslosengeld. Insoweit ist die Frage, ob das Arbeitslosengeld bei einer Abfindungszahlung gekürzt wird differenziert zu betrachten. Gerne können wir Sie auch zu dieser arbeitsrechtlichen Frage anwaltlich beraten im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung bei Kündigung.d

FAQ zur Abfindung bei Kündigung

Nachfolgend haben wir einige Fragen zur Abfindung für Sie zusammengefasst. Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem. Fragen Sie uns persönlich per E-Mail, Telefon oder bei einem kostenlosen Beratungstermin. Wir freunen uns auf Ihre Fragen und Ihr Feedback.

Wann wird eine Abfindung fällig?

Fälligkeit der Abfindung

Die Abfindung wird üblicherweise mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt

Frankfurter Anwaltskanzlei DDA Legal ist Ihr direkter und vertraulicher Rechtsvertreter bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten nach deutschem Recht. Rechtsanwältin und Partner unserer Kanzlei, Maria Dupont Danzel d'Aumont, bietet Ihnen, als deutsche Anwältin in Arbeitsrecht direkte Beratung in Frankfurt. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung gerne per E-Mail (arbeitsrecht@dda-legal.de), sofort online oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 525.
Maria Dupont Danzel d'Aumont
Maria Dupont Danzel d'AumontAnwalt | Partnercontact.mdda@dda-legal.de
Ansprechpartner

DDA Legal Anwaltskanzlei

Schaumainkai 87
60596 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0) 69 98 97 22 525
Arbeitsrecht@dda-legal.de

DDA Legal

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.