Unternehmensrestrukturierung und Liquidation von luxemburgischen Gesellschaften nach der Coronakrise
Die COVID-19 Pandemie zieht tiefgreifende Veränderungen am nationalen, europäischen und globalen Markt nach sich.
Sowohl für Unternehmen, die direkt in ihrer Tätigkeit betroffen sind, wie auch für Beteiligungsstrukturen gibt es manchmal günstigere Lösungen, als die einfache Liquidation der betroffenen Unternehmen. Mit Blick auf die finanzielle Lage, die Art des Unternehmensvermögens und den auf sie anwendbaren Vorschriften sind andere Vorgehensweisen vorzuziehen.
Das luxemburgische Recht sieht hierzu zahlreiche juristische Instrumente vor.
Rechtsberatung bei Investitionen in Luxemburg
Auf geänderte Umstände richtig reagieren
Unternehmensspaltung in Luxemburg
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Auch der Kontext der heranrückenden Änderungen im globalen steuerlichen Ökosystem erfordert für manche Konzerne ein Umdenken und proaktives Agieren.
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Migration und grenzüberschreitende Fusion
Liquidation luxemburgischer Gesellschaften
Das luxemburgische Recht sieht im Hinblick auf die Liquidierung von Gesellschaften auch einige besondere Verfahren vor, die im Einzelfall rechtlich günstiger sein können, als die „klassische“ Liquidation einer luxemburgischen Gesellschaft. Bei dieser wird ein Liquidator bestellt, der versucht, die Ansprüche der Gesellschaft durchzusetzen und die Gläubiger der Gesellschaft befriedigt. Der Liquidationsüberschuss wird an die Gesellschafter der Gesellschaft ausgeschüttet.
Demgegenüber kann eine Gesellschaft im vereinfachten Verfahren („liquidation simplifiée“ oder „dissolution simplifiée“) kann eine Gesellschaft im vereinfachten Verfahren aufgelöst werden, wenn alle Unternehmensanteile durch einen Alleingesellschafter gehalten werden.
Asset-Deals nach luxemburgischem Recht
Restrukturierung, Auflösung und Liquidation luxemburgischer Gesellschaften
In der Krise richtig handeln
Strategien beim Herunterfahren einer luxemburgischen Gesellschaft
Sollen einzelne, etwa besonders wertige Assets herausgetragen werden (Carve-Out), kommen hierzu verschiedene Möglichkeiten in Betracht. In manchen Fällen können Verluste, etwa durch die Verschmelzung mit einer anderen Konzerngesellschaft nutzbar gemacht werden können.
Letzlich bedarf es in jedem Einzelfall eines genauen Verständnisses der Lage und Interessen der Gesellschafter und einer rechtlichen Bewertung der Möglichkeiten aus gesellschaftsrechtlicher, zivilrechtlicher und nicht selten auch steuerrechtlicher Sicht, um die optimale Shutdown-Strategie festzulegen.
Arbeitsweise von DDA Legal bei grenzüberschreitenden Mandaten
Sie profitieren von einer koordinierten und effizienten Herangehensweise unter Berücksichtigung der Aspekte des deutschen, wie auch des luxemburgischen Rechts und haben in unserer Kanzlei Ihren Ansprechpartner für Ihre grenzübergreifende Gesellschaftstätigkeit. Dabei kann die Kommunikation in deutscher, französischer oder englischer Sprache erfolgen und nötige Dokumentation ein- oder mehrsprachig erstellt werden.
DDA Legal Anwaltskanzlei Luxemburg Desk

Anwalt für luxemburgisches Gesellschaftsrecht
Anwaltskanzlei DDA Legal ist Ihr direkter und vertraulicher Rechtsvertreter bei Fragen zu luxemburgischen Investmentfonds und unterstützt Sie aktiv und proaktiv bei der Umsetzung Ihrer Projekte. Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei, Jehan Dupont Danzel d'Aumont, bietet Ihnen, als luxemburgischer Anwalt, direkte Beratung zu Finanzinstrumenten in Luxemburg. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung direkt per E-Mail (LuxDesk@dda-legal.de) oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 555.
