Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis
Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis. Vor Abschluss sollten Sie den Arbeitsvertrag prüfen lassen. Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen gilt die Vertragsfreiheit in den Grenzen der Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
Leistungen von unserem Anwalt im Arbeitsrecht:
Abschluss des Arbeitsvertrags bei Begründung des Arbeitsverhältnisses - nicht ohne Anwalt für Arbeitsrecht!
Arbeitsvertragsgestaltung
Dabei gilt es, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Lässt man diese nämlich außer Acht, kann eine Requalifizierung des Beschäftigungsverhältnisses im Streitfall erfolgen, was stets mit finanziellen Nachteilen für das Unternehmen sowie erheblichen Geldbußen, verbunden ist.
Abschluss des Arbeitsvertrags bei Begründung des Arbeitsverhältnisses - nicht ohne Anwalt für Arbeitsrecht!
Arbeitsvertragsgestaltung
Dabei gilt es, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Lässt man diese nämlich außer Acht, kann eine Requalifizierung des Beschäftigungsverhältnisses im Streitfall erfolgen, was stets mit finanziellen Nachteilen für das Unternehmen sowie erheblichen Geldbußen, verbunden ist.
Schriftlicher Arbeitsvertrag
Diese Aufgabe fällt in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitgebers, den ihn trifft auch die Nachweispflicht, d.h. er muss den Nachweis eines Arbeitsverhältnisses führen. Auch müssen im Anstellungsvertrag dessen Abschluss ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis begründen (unbefristeter Arbeitsvertrag) oder dies gerade verhindern soll (befristeter Arbeitsvertrag), nicht nur die Interessen der Vertragsparteien in vollem Ausmaß wiedergegeben und festgehalten werden.
Es gilt insbesondere die Parteiinteressen gesetzeskonform und rechtssicher in den Arbeitsvertrag zu transferieren.
Abschluss des Arbeitsvertrags bei Begründung des Arbeitsverhältnisses - nicht ohne Anwalt für Arbeitsrecht!
Arbeitsvertragsgestaltung
Dabei gilt es, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Lässt man diese nämlich außer Acht, kann eine Requalifizierung des Beschäftigungsverhältnisses im Streitfall erfolgen, was stets mit finanziellen Nachteilen für das Unternehmen sowie erheblichen Geldbußen, verbunden ist.
Schriftlicher Arbeitsvertrag
Diese Aufgabe fällt in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitgebers, den ihn trifft auch die Nachweispflicht, d.h. er muss den Nachweis eines Arbeitsverhältnisses führen. Auch müssen im Anstellungsvertrag dessen Abschluss ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis begründen (unbefristeter Arbeitsvertrag) oder dies gerade verhindern soll (befristeter Arbeitsvertrag), nicht nur die Interessen der Vertragsparteien in vollem Ausmaß wiedergegeben und festgehalten werden.
Es gilt insbesondere die Parteiinteressen gesetzeskonform und rechtssicher in den Arbeitsvertrag zu transferieren.
AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht: Sind die Vertragsklauseln des Arbeitsvertrags wirksam?
Risiko bei Vertragsgestaltung auch bei dem Homeoffice Arbeitsvertrag reduzieren
Dies führt dazu, dass die unwirksamen arbeitsvertraglichen Regelungen durch Gesetze ausgehebelt werden. So werden unwirksame Vertragsklauseln in arbeitsrechtlichen Musterverträgen als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ qualifiziert und unterliegen als AGB der Inhaltskontrolle.
GDDA Anwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen den weiten Gestaltungsspielraum bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags zu nutzen. Dabei profitieren Sie als Arbeitgeber von einer rechtssicheren Vertragsgestaltung, indem durch wirksame Vertragsklauseln finanzielle Risiken, wie Homeoffice Kosten reduziert werden.
AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht: Sind die Vertragsklauseln des Arbeitsvertrags wirksam?
Risiko bei Vertragsgestaltung auch bei dem Homeoffice Arbeitsvertrag reduzieren
Dies führt dazu, dass die unwirksamen arbeitsvertraglichen Regelungen durch Gesetze ausgehebelt werden. So werden unwirksame Vertragsklauseln in arbeitsrechtlichen Musterverträgen als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ qualifiziert und unterliegen als AGB der Inhaltskontrolle.
DDA Legal Anwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen den weiten Gestaltungsspielraum bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags zu nutzen. Dabei profitieren Sie als Arbeitgeber von einer rechtssicheren Vertragsgestaltung, indem durch wirksame Vertragsklauseln finanzielle Risiken, wie Homeoffice Kosten reduziert werden.
Gestaltungsspielraum ausschöpfen - Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag vereinbaren
Die gezielte Implementierung von Parteiinteressen im Arbeitsvertrag sichert dauerhaft das Arbeitsverhältnis.
Klare Regelungen zum Direktionsrecht und zur Vergütung der Arbeit (Pauschalhonorar, Stundenbasis, variable Vergütung und Überstundenvergütung) schaffen Transparenz im Arbeitsverhältnis. Offene Fragen zur Probezeit, Arbeitszeit (Überstunden, Abrufarbeit, Arbeitszeitverkürzung bzw. -verlängerung, Teilzeitanspruch) lassen sich im Vorfeld klären. Auch flexible Arbeitszeitmodelle (Arbeitszeitkonten, Schichtsysteme und Gleitzeit) sollten direkt in den Vertragsinhalt aufgenommen werden. Selbstverständlich muss auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsfrist, Ausschlussfrist und Vertragsstrafe) vertraglich vereinbart werden. Entsprechend kann auch die Kurzarbeit in Form der Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag vereinbart werden, um eine spätere Einführung der Kurzarbeit zu erleichtern. Die Vertragsparteien können auch Vertragskonditionen unter Vorbehalt stellen und aufschiebende Bedingungen zum Vertragsgegenstand machen.
Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag vom Anwalt für Arbeitsrecht prüfen
- bevor es zu spät ist!
Ein Arbeitsvertrag ist schnell geschrieben. Zudem sind zahlreichen Muster und Vorlagen frei verfügbar. Die Beseitigung der Folgen von ungültigen Vertragsklauseln im Arbeitsvertrag ist hingegen viel zeit- und nervenintensiver und kostet mehr als das Anwaltshonorar für einen Arbeitsvertrag. Auch die Durchführung einer Internetrecherche nach Formulierungen von Vertragsklauseln bringt keine Rechtssicherheit.
Zurückhaltung beim Ausgestalten von Arbeitsverhältnissen ist ebenfalls keine Lösung: Ist beispielsweise die regelmäßige Arbeitszeit im Arbeitsvertrag nicht geregelt, so gilt nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bei Arbeit auf Abruf eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Hat der Arbeitgeber keine Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag vorgesehen, behindert er selbst seine Möglichkeiten als Arbeitgeber Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.
Gestaltung von
INTERNATIONALEN ARBEITSVERTRÄGEN
Arbeitsvertrag prüfen lassen
Das Risiko von unwirksamen Klauseln im Arbeitsvertrag lässt sich durch punktuelle Änderungen leicht reduzieren und ist die günstigere Lösung mit größerem Mehrwert.
Änderungsvertrag für Vertragsänderung
Hat sich die interne Betriebsorganisation geändert, indem Ihr Unternehmen ein Arbeitszeitkonto einführt oder die Erbringung der Arbeitsleistung des Mitarbeiters auf Abruf regeln will, müssen sich diese Änderungen auch im Arbeitsvertrag widerspiegeln. Dies kann im Wege einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag erfolgen oder durch den Abschluss eines Änderungsvertrages.
Auf Wunsch erstellen unsere Rechtsanwälte für Ihren Betrieb einen KAPOVAZ-Arbeitsvertrag über Abrufarbeit, eine Zusatzvereinbarung über die Einführung von Arbeitszeitkonten und entwerfen Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Kurzarbeit, Vertrauensarbeitszeit.
Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag vom Anwalt für Arbeitsrecht prüfen - bevor es zu spät ist!
Ein Arbeitsvertrag ist schnell geschrieben. Zudem sind zahlreichen Muster und Vorlagen frei verfügbar. Die Beseitigung der Folgen von ungültigen Vertragsklauseln im Arbeitsvertrag ist hingegen viel zeit- und nervenintensiver und kostet mehr als das Anwaltshonorar für einen Arbeitsvertrag. Auch die Durchführung einer Internetrecherche nach Formulierungen von Vertragsklauseln bringt keine Rechtssicherheit.
Zurückhaltung beim Ausgestalten von Arbeitsverhältnissen ist ebenfalls keine Lösung: Ist beispielsweise die regelmäßige Arbeitszeit im Arbeitsvertrag nicht geregelt, so gilt nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bei Arbeit auf Abruf eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Hat der Arbeitgeber keine Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag vorgesehen, behindert er selbst seine Möglichkeiten als Arbeitgeber Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.
Gestaltung von
INTERNATIONALEN ARBEITSVERTRÄGEN
Gestaltung von
INTERNATIONALEN ARBEITSVERTRÄGEN
Arbeitsvertrag prüfen lassen
Das Risiko von unwirksamen Klauseln im Arbeitsvertrag lässt sich durch punktuelle Änderungen leicht reduzieren und ist die günstigere Lösung mit größerem Mehrwert.
Vertragsänderung mit Änderungsvertrag
Hat sich die interne Betriebsorganisation geändert, indem Ihr Unternehmen ein Arbeitszeitkonto einführt oder die Erbringung der Arbeitsleistung des Mitarbeiters auf Abruf regeln will, müssen sich diese Änderungen auch im Arbeitsvertrag widerspiegeln. Dies kann im Wege einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag erfolgen oder durch den Abschluss eines Änderungsvertrages.
Auf Wunsch erstellen unsere Rechtsanwälte für Ihren Betrieb einen KAPOVAZ-Arbeitsvertrag über Abrufarbeit, eine Zusatzvereinbarung über die Einführung von Arbeitszeitkonten und entwerfen Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Kurzarbeit, Vertrauensarbeitszeit.
Internationales Arbeitsrecht
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Internationales Arbeitsrecht im Überblick
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Sie arbeiten grenzübergreifend und wollen wissen, welches Recht auf Ihre Vertragsverhältnisse Anwendung findet? Ihr Anwalt für internationales Recht berät über Landesgrenzen hinaus.
Sie arbeiten grenzübergreifend und wollen wissen, welches Recht auf Ihre Vertragsverhältnisse Anwendung findet? Ihr Anwalt für internationales Recht berät über Landesgrenzen hinaus. Zum russischen Arbeitsrecht finden Sie erste Informationen hier.
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Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt
Ihr Unternehmen beschäftigt Arbeitnehmer und braucht juristische Unterstützung zu aktuellen Möglichkeiten des Arbeitsrechts. Wir kennen den deutschen und europäischen Arbeitsmarkt, sind selbst Arbeitgeber und verstehen Ihr Anliegen in den Krisenzeiten. Kontaktieren Sie uns und lassen sich von unserem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht Maria Dupont Danzel d'Aumont informieren. Sie erreichen unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 500.
Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt
Ihr Unternehmen beschäftigt Arbeitnehmer und braucht juristische Unterstützung zu aktuellen Möglichkeiten des Arbeitsrechts. Wir kennen den deutschen und europäischen Arbeitsmarkt, sind selbst Arbeitgeber und verstehen Ihr Anliegen in den Krisenzeiten. Kontaktieren Sie uns und lassen sich von unserem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht Maria Dupont Danzel d'Aumont informieren. Sie erreichen unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 500.