Durch die fortschreitende Internationalisierung handeln mittelständische und auch immer mehr kleine Unternehmen auf globaler Ebene. Für viele Unternehmen ist der Handel mit Fernost unumgänglich. Um die daraus resultierenden Marktvorteile ungetrübt nutzen zu können, kommt es auf eine gute und dauerhafte Beziehung zu den Handelspartnern an.
Durch die fortschreitende Internationalisierung handeln mittelständische und auch immer mehr kleine Unternehmen auf globaler Ebene. Für viele Unternehmen ist der Handel mit Fernost unumgänglich. Um die daraus resultierenden Marktvorteile ungetrübt nutzen zu können, kommt es auf eine gute und dauerhafte Beziehung zu den Handelspartnern an.
Ist ein geeigneter Hersteller gefunden, so stellt sich vor Vertragsunterzeichnung, neben den Fragen des anwendbaren Rechts und der im Streitfall zuständigen Gerichte, auch und vor allem die Frage nach der rechtlichen Identität des Vertragspartners. Auch in China sind viele Unternehmen in komplexe Konzernstrukturen eingebunden. Der Hersteller ist deshalb nicht immer auch der Vertragspartner und für den deutschen Auftraggeber kann es von Vorteil sein, wenn er z.B. einem europäischen Vertragspartner gegenübersteht.
Im Falle von Streitigkeiten, zum Beispiel aufgrund von Sachmängeln, sind Forderungen dann in der Regel vorrangig gegen diesen Vertragspartner zu richten. Die praktische Durchsetzbarkeit solcher Ansprüche kann sich, je nach den vereinbarten Vertragsbedingungen und je nach dem in welcher Gerichtsbarkeit sich der rechtliche Vertragspartner befindet, einfacher oder schwieriger ausgestalten.
Sollen im umgekehrten Fall deutsche Produkte oder Waren nach China exportiert werden, sind die regulatorischen Bedingungen bis heute meistens weniger problematisch. Dennoch bestehen zahlreiche Risiken, die mit solch einer Exportaktivität verbunden sein können.
Gerne prüfen wir für Sie Ihre Vertragsentwürfe oder bestehenden Verträge mit Ihren chinesischen Handelspartnern auf Ihre Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit, die Wirksamkeit und Reichweite der Rechtswahl und Gerichtszuständigkeiten und alle weiteren wichtige Aspekte.
In geschäftlichen Beziehungen mit chinesischen Handelspartnern ebenfalls zu beachten ist der Themenkreis um den Schutz des geistigen Eigentums. Hier bieten wir Ihnen, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit unseren Berufskollegen unserer befreundeten chinesischen Kanzleien, Beratung zur bestmöglichen Absicherung Ihrer Rechte.
Gerne beraten wir Sie auch im Fragen der internationalen Warenabfertigung und stellen Ihnen unsere Sprach- und Verhandlungsexpertise vor, bei und nach Vertragsschluss, sowie beim Umgang mit den chinesischen Behörden zur Verfügung.
Im Streitfall stehen wir Ihnen für die Suche einer intelligenten Konfliktlösung mit unserem Verhandlungsgeschick und unserer Expertise zur Verfügung. Sofern es hierzu bereits zu spät ist oder eine gütliche Lösung nicht gewünscht ist, begleiten wir Sie auf dem ordentlichen Rechtsweg in Deutschland, im Schiedsgerichtsverfahren auch international und koordinieren dank kompetenter chinesischer Kollegen von Deutschland aus auch Ihre Vertretung im in der Volksrepublik anhängigen Verfahren.
In Fragen des chinesischen Handels- und Vertragsrechts arbeiten wir mit unserer chinesischen Partnerkanzlei zusammen, um Ihnen umfassende, marktnahe und aktuelle Rechtsberatung zu liefern. In Projekten mit Bezug zur Volksrepublik China ist die Kanzlei DDA Legal Ihr zentraler Ansprechpartner. An unserem Standort in Frankfurt koordinieren wir die Workstreams in deutscher, englischer oder chinesischer Sprache. Als weitere Arbeitssprachen beherrschen wir ebenfalls französisch und russisch.
Sie erreichen unsere Anwaltskanzlei per E-Mail (ChinaDesk@dda-legal.de) oder telefonisch in Frankfurt unter +49 (0) 69 98 97 22 558.
DDA Legal Dupont Danzel d’Aumont
Partnerschaft von Rechtsanwälten & Avocat à la Cour mbB
Member of the DDA international network of law firms
Frankfurt | Luxembourg
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