Obwohl sich grundsätzlich sagen lässt, dass das luxemburgische Mietrecht vermieterfreundlich ist, kennt es ebenfalls Vorschriften zum Mieterschutz. Diese sind, je nachdem, ob es sich um ein privates oder gewerbliches Mietverhältnis handelt, unterschiedlich ausgestaltet.
GDDA Rechtsanwälte prüfen und entwerfen Mietverträge luxemburgischen Rechts, beraten Sie vor Abschluss eines Mietvertrags und unterstützen Sie bei mietrechtlichen Verhandlungen in Luxemburg.
Das gewerbliche Mietrecht wurde im Jahr 2018 zu Gunsten der Mieter umfangreich reformiert. Dabei wurden bestimmte mietrechtliche Praktiken im gewerblichen Mietvertrag abgeschafft bzw. eingeschränkt. Das sogenannte „Pas-de-Porte“, eine Art Provision, die der einziehende Mieter an den Eigentümer oder den Immobilienmakler bei Abschluss des Mietvertrags zu zahlen hatte und die manchmal mehrere Millionen Euro erreichen konnte, wurde untersagt.
Ebenso wurde zum Beispiel der Höchstbetrag für die Mietkaution auf sechs Monate Mietzins beschränkt und - im gewerblichen Mietrecht erstmalig - ein bedingtes gesetzliches Vorkaufsrecht eingeführt. Im Gegenzug wurde das sogenannte „sursis commercial“ abgeschafft, dass es dem gewerblichen Mieter ermöglichte, trotz gekündigtem Mietvertrag bei begründetem Antrag einen Aufschub der Räumung um bis zu sechs Monate zu erhalten. Da dieser Antrag zwei Mal gestellt werden konnte, konnte dies dazu führen, dass der Mieter auch nach über einem Jahr nach der Kündigung des Mietvertrags noch rechtmäßig die Räumlichkeiten nutzen konnte.
Selbstverständlich sind dies nicht die einzigen Besonderheiten, die das luxemburgische Mietrecht ausmachen. Nach wie vor gilt – vor allem für den Mieter – bei mietvertraglichen Vereinbarungen auf viele Punkte Rücksicht zu nehmen, ebenso wie bei der Ausführung des Vertrags, insbesondere auch bei der Übernahme und Rückgabe des Mietobjekts, um unerwartete und unnötige Kosten zu vermeiden.
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Anwaltskanzlei DDA Legal ist Ihr direkter und vertraulicher Rechtsvertreter bei internationalen Vertragsverhältnissen mit Luxemburg Bezug. Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei, Jehan Dupont Danzel d'Aumont, bietet Ihnen, als deutscher und luxemburgischer Anwalt, direkte Beratung bei Rechtsfragen des grenzübergreifenden Wirtschaftsrechts in Luxemburg. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung direkt per E-Mail (LuxDesk@dda-legal.de) oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 555.
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Partnerschaft von Rechtsanwälten & Avocat à la Cour mbB
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Frankfurt | Luxembourg
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