Kündigung Arbeitsvertrag Anwalt

Leistungen unseres Anwalts im Arbeitsrecht

Kündigung Arbeitsvertrag Anwalt

Kündigung des Arbeitsvertrags – Ihr Anwalt für Kündigungsschutz in Frankfurt

Eine Kündigung des Arbeitsvertrags ist ein einschneidendes Ereignis im Leben eines Arbeitnehmers. Oft stellt sich die Frage, ob die Kündigung rechtmäßig ist und welche Möglichkeiten es gibt, sich dagegen zu wehren. In unserer Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. 

Unser Anwalt für Kündigungsschutz prüft Ihre Kündigung auf rechtliche Fehler, beraten Sie umfassend über Ihre Handlungsoptionen und setzen uns für den Schutz Ihrer Rechte ein. Ob Kündigungsschutzklage oder Verhandlungen über eine Abfindung – wir kämpfen für eine faire Lösung und Ihre berufliche Zukunft.

MARIA Dupont Danzel d'Aumont
MARIA Dupont Danzel d'AumontAnwalt/Partnercontact.mdda@dda-legal.de
Ansprechpartner
Image

Kostenlose Beratung vom Anwalt bei Kündigung!

Kündigung erhalten? So sichern Sie Ihre Rechte

Zeitpunkt und Form des Zugangs der Kündigung dokumentieren

DDA Anwalt kontaktieren per Telefon, E-Mail oder online

Kostenlose Beratung vom Anwalt  in Anspurch nehmen

Eigene Rechte verstehen + mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen

Kostenlose Beratung vom Anwalt bei Kündigung

Kündigung erhalten? Wir helfen Ihnen weiter!
Kostenlose Erstberatung für Arbeitnehmer

Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrags erhalten und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen? Als erfahrene Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt unterstützen wir Sie in dieser schwierigen Situation. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu schützen und zeigen Ihnen, welche Schritte Sie einleiten können. DDA Anwalt für Arbeitsrecht bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung im Fall einer arbeitsvertraglichen Kündigung an.

Rufen Sie einfach unsere arbeitsrechtliche Hotline an, buchen Sie direkt Ihren kostenlosen Beratungstermin online oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Unten finden Sie erste Informationen zur Kündigung vom Anwalt für Arbeitsrecht für Sie zusammengefasst.

Alles zum Thema KÜNDIGUNG Arbeitsvertrag im Überblick

Alle wichtigen Inhalte rund um die Kündigung haben wir für Sie zusammengefasst. Einfach klicken und sich informieren.

Kündigung - Arbeitsvertrag

Begriffsklärung: Was ist eine Kündigung?

Welche Kündigungen gibt es?

Arten der Kündigung im Arbeitsrecht im Überblick?

Abfindung verhandeln

Eine gute Abfindung muss man aushandeln.

Habe ich Kündigungsschutz?

Genieße ich immer Kündigungsschutz als Arbeitnehmer?

Rücknahme der Kündigung

Kann man die Kündigung zurücknehmen?

Kündigungsschutzklage

Klage gegen die Kündigung - wie geht das?

Warum Anwalt bei Kündigung?

Weshalb braucht man anwaltliche Unterstützung?

Form der Kündigung

Welche Form muss die Kündigung haben?

Abfindung bei Kündigung

Gibt es ein Recht auf Abfindung?

Kündigungsfrist

Was versteht man unter einer Kündigungsfrist?

Berechtigung zur Kündigung

Ist jeder zur Aussprache einer Kündigung berechtigt?

FAQ zur Kündigung

Alle Fragen zur Kündigung im Überblick.

Alles zum Thema KÜNDIGUNG Arbeitsvertrag im Überblick

Alle wichtigen Inhalte rund um die Kündigung haben wir für Sie zusammengefasst. Einfach klicken und sich informieren.

Kündigung Arbeitsvertrag

Begriffsklärung: Was ist eine Kündigung?

Welche Kündigungen gibt es?

Arten der Kündigung im Arbeitsrecht im Überblick?

Abfindung verhandeln

Eine gute Abfindung muss man aushandeln.

Habe ich Kündigungsschutz?

Genieße ich immer Kündigungsschutz als Arbeitnehmer?

Rücknahme der Kündigung

Kann man die Kündigung zurücknehmen?

Kündigungsschutzklage

Klage gegen die Kündigung - wie geht das?

Form der Kündigung

Welche Form muss die Kündigung haben?

Abfindung bei Kündigung

Gibt es ein Recht auf Abfindung?

Kündigungsfrist

Was versteht man unter einer Kündigungsfrist?

Anwalt bei Kündigung

Weshalb braucht man anwaltliche Unterstützung?

Berechtigung zur Kündigung

Ist jeder zur Aussprache einer Kündigung berechtigt?

FAQ zur Kündigung

Alle Fragen zur Kündigung im Überblick.

Kündigung erhalten? Anwalt einschalten!

01

Kostenlosen Beratungstermin sichern

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder Fragen zum Kündigungsschutz haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie schnell und kompetent in einem unverbindlichen Erstgespräch.
2

Prüfung der Kündigung

Bei einer Kündigung ist es entscheidend, genau zu prüfen, ob diese rechtlich einwandfrei ist. Viele Kündigungen sind unwirksam, da Arbeitgeber häufig formale Fehler machen oder wichtige Fristen nicht einhalten.
3

Beratung zur Kündigungsschutzklage

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist schnelles Handeln gefragt. Sie haben nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wir beraten Sie umfassend, ob eine Klage in Ihrem Fall sinnvoll ist und welche Erfolgsaussichten bestehen.
4

Verhandlungen über Abfindungen

Häufig wird im Rahmen einer Kündigung über eine Abfindung verhandelt. Wir unterstützen Sie dabei, eine faire und angemessene Abfindung zu erhalten und vertreten Sie in den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.
5

Vertretung vor Gericht

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, vertreten wir Sie professionell und durchsetzungsstark vor dem Arbeitsgericht. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht setzen wir uns engagiert für Ihre Interessen ein.

Kündigung eines Arbeitsvertrags - was versteht man darunter?

Unter der Kündigung eines Arbeitsvertrags versteht man die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Sie kann sowohl fristgemäß als auch fristlos erfolgen. Eine fristgemäße Kündigung hält die im Arbeitsvertrag oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen ein, während eine fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet, in der Regel aus einem schwerwiegenden Grund. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. 

Für Arbeitnehmer ist es wichtig, die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, da häufig Kündigungsschutzvorschriften greifen, die unrechtmäßige Kündigungen verhindern sollen.

Springer, Dame und König Figuren auf Schachbrett in rot weiß

Kündigung eines Arbeitsvertrags - was versteht man darunter?

Unter der Kündigung eines Arbeitsvertrags versteht man die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Sie kann sowohl fristgemäß als auch fristlos erfolgen. Eine fristgemäße Kündigung hält die im Arbeitsvertrag oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen ein, während eine fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet, in der Regel aus einem schwerwiegenden Grund. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. 

Für Arbeitnehmer ist es wichtig, die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, da häufig Kündigungsschutzvorschriften greifen, die unrechtmäßige Kündigungen verhindern sollen.

Warum einen Anwalt bei Kündigung konsultieren?

Justizia
Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags ist es oft ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, um sicherzustellen, dass die eigenen Rechte gewahrt bleiben. Kündigungen können viele rechtliche Fallstricke bergen – von formalen Fehlern bei der Kündigungserklärung bis hin zur Frage, ob die Kündigung aus einem zulässigen Grund erfolgt ist. Ein Anwalt für Arbeitsrecht prüft, ob die Kündigung rechtmäßig ist, berät zu den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und unterstützt bei Verhandlungen, beispielsweise über eine Abfindung. Da viele Kündigungen unwirksam sein können oder Arbeitgeber formale Vorgaben nicht einhalten, kann eine rechtliche Beratung entscheidend sein, um Ansprüche auf Weiterbeschäftigung oder finanzielle Entschädigung geltend zu machen. Ein Anwalt sorgt dafür, dass Sie die dreiwöchige Frist zur Klageeinreichung nicht verpassen und Ihre Chancen vor Gericht optimal genutzt werden.

Arten der Kündigung im Arbeitsrecht im Überblick

Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen im Arbeitsrecht, die sich nach dem Grund und den Umständen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterscheiden. Die wichtigsten Kündigungsarten sind:

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Der Arbeitgeber braucht unter bestimmten Voraussetzungen einen der folgenden Gründe, um eine ordentliche Kündigung auszusprechen:

Betriebsbedingte Kündigung: Diese erfolgt aufgrund von wirtschaftlichen Entscheidungen oder Umstrukturierungen, die den Abbau von Arbeitsplätzen erforderlich machen.

Verhaltensbedingte Kündigung: Sie wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, zum Beispiel durch wiederholtes unentschuldigtes Fehlen oder Arbeitsverweigerung.

Personenbedingte Kündigung: Diese Art der Kündigung basiert darauf, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, etwa wegen langanhaltender Krankheit oder fehlender fachlicher Eignung.

Verpassen Sie nicht Ihre Chance!
Sofort online Ihren kostenlosen Termin buchen.

Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie setzt jedoch einen wichtigen Grund voraus, der es unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen (§ 626 BGB). Beispiele hierfür sind Diebstahl, grobe Pflichtverletzungen oder schwerwiegendes Fehlverhalten am Arbeitsplatz. Der Kündigungsgrund muss so gravierend sein, dass dem kündigenden Teil eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist. Diese Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds erfolgen (§ 626 Abs. 2 S.1 BGB).

Änderungskündigung

Bei einer Änderungskündigung wird das Arbeitsverhältnis zwar gekündigt, jedoch mit dem Angebot, es unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Das kann zum Beispiel eine Herabsetzung des Gehalts, eine Änderung der Arbeitszeiten oder des Einsatzorts sein. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage anzufechten.

Kündigung in der Probezeit

Während der Probezeit, die in der Regel bis zu sechs Monate dauert, gelten erleichterte Kündigungsbedingungen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis mit einer kürzeren Frist, oft von nur zwei Wochen, kündigen. Ein spezieller Grund ist hier nicht erforderlich.

Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

Diese Form der Kündigung wird ebenfalls aufgrund wichtiger Gründe ausgesprochen, jedoch wird im Gegensatz zur fristlosen Kündigung die reguläre Kündigungsfrist eingehalten. Diese Art kommt in Betracht, wenn ein Verstoß vorliegt, der nicht schwer genug für eine sofortige Beendigung ist, aber dennoch das Vertrauen nachhaltig gestört hat.

Jede Kündigungsart hat unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen und Folgen, weshalb es ratsam ist, bei Erhalt einer Kündigung rechtlichen Rat einzuholen, um die Rechtmäßigkeit und mögliche Gegenmaßnahmen zu prüfen.

 

Weitere Artikel zum Thema Beendigung eines Arbeitsvertrags

Abfindung

Ihre Kompensation

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

DDA LEGAL Anwälte fassen wichtige Informationen für Sie zusammen.

Anwalt klärt auf, welche Form die Kündigung haben muss:

Die Form der Kündigung spielt im Arbeitsrecht eine zentrale Rolle, da sie darüber entscheidet, ob eine Kündigung wirksam ist oder nicht. Eine Kündigung muss in Deutschland zwingend schriftlich erfolgen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen (§ 623 BGB). Dies bedeutet, dass die Kündigung als physisches Dokument vorliegen und vom Kündigenden eigenhändig unterschrieben sein muss. Elektronische Formen wie E-Mails, Faxe oder mündliche Kündigungen sind rechtlich unwirksam und führen dazu, dass die Kündigung nicht gültig ist.

Wichtige Anforderungen an die Kündigungsform:

  • Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich auf Papier erfolgen und vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer persönlich unterzeichnet sein. Eine bloße E-Mail oder ein Fax reicht nicht aus.
  • Eigenhändige Unterschrift: Die Kündigung muss eine handschriftliche Unterschrift der kündigenden Person oder eines dazu bevollmächtigten Vertreters enthalten. Unterschriebene Kopien oder Stempel sind nicht ausreichend.
  • Zustellung: Die Kündigung muss dem Empfänger nachweislich zugehen. Der sicherste Weg ist die Übergabe der Kündigung persönlich gegen Quittung oder der Versand per Einschreiben. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist das Datum des Zugangs entscheidend, nicht das Datum des Schreibens.

FAQ zur Kündigung

Alle Fragen zur Kündigung im Überblick.

Inhaltliche Aspekte der Kündigung:

Die Kündigungserklärung selbst muss keinen Kündigungsgrund enthalten, außer bei einer außerordentlichen Kündigung, bei der der Arbeitnehmer auf Verlangen den Grund erfahren darf. Dennoch ist es ratsam, eine Kündigung klar und verständlich zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden. In manchen Fällen kann der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag zusätzliche Anforderungen an die Kündigung stellen, wie etwa die Angabe bestimmter Fristen.

Wer die formalen Vorgaben nicht einhält, riskiert, dass die Kündigung als unwirksam angesehen wird. Daher ist es wichtig, bei der Formulierung einer Kündigung besonders sorgfältig vorzugehen.

Weitere Artikel zum Thema Kündigung

Feuerwerk

Abfindung erfolgreich verhandeln!

Im deutschen Arbeitsrecht sind Abfindungen nicht automatisch vorgesehen. Eine gezielte und erfolgreiche Verhandlungsstrategie ist daher unerlässlich, um Ihren Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu bewegen. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) legt den Fokus primär auf den Erhalt des Arbeitsplatzes und weniger auf finanzielle Kompensation. Eine Abfindung ist somit keine Selbstverständlichkeit.

Umso wichtiger ist es, auf die Expertise eines erfahrenen Anwalts zu setzen, der die besten Verhandlungstaktiken kennt und für Sie anwenden kann. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, die optimalen Ergebnisse zu erzielen und Ihre Rechte durchzusetzen.
Kostenlose Beratung beim Anwalt buchen

Abfindung bei Kündigung

Abfindung

Ihre Kompensation
Kündigt der Arbeitgeber den Arbeitsvertrags steht oft das Thema Abfindung im Raum. Zwar handelt es sich bei der Abfindung um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Jedoch wird oft angenommen, dass einem Arbeitnehmer bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zusteht. Dies ist grundsätzlich falsch. Ein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung besteht normalerweise nicht, es sei denn, es liegt ein Sozialplan vor oder es bestehen weitere vertragliche oder tarifliche Vereinbarungen. Häufig wird eine Abfindungszahlung bei Kündigung angeboten, wenn der Arbeitnehmer im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.

Kostenlose Beratung bei Kündigung! 


In der Praxis wird oft als Ausgangspunkt für die Verhandlungen ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr angesetzt. Abfindungen können sowohl im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen als auch durch außergerichtliche Einigungen ausgehandelt werden. Eine anwaltliche Beratung ist empfehlenswert, um die bestmöglichen Konditionen zu sichern. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite "Abfindung bei Kündigung".

Genieße ich immer Kündigungsschutz als Arbeitnehmer?

Ob ein Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Grundsätzlich greift der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt ist und der Arbeitgeber mehr als zehn Mitarbeiter hat. Unter diesen Bedingungen darf der Arbeitgeber nur aus sozial gerechtfertigten Gründen kündigen, wie etwa personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen.

Besondere Personengruppen, wie Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder, genießen darüber hinaus einen erweiterten Kündigungsschutz, was bedeutet, dass ihre Kündigung nur unter strengen Voraussetzungen möglich ist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, besteht für den Arbeitnehmer ein erhöhter Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen.
Ob in Ihrem Fall das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und Sie Kündigungsschutz genießen, beurteilen wir gerne für Sie kostenlos und unverbindlich. Kontaktieren Sie uns einfach und direkt:

Kostenlose Beratung bei Kündigung! 

Kündigungsfrist

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht sind die Zeitspannen, die zwischen dem Zugang der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses liegen. Diese Fristen sind gesetzlich geregelt und sollen beiden Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – ausreichend Zeit geben, sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzubereiten. Die Kündigungsfristen richten sich nach dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder, wenn dort keine Regelung getroffen wurde, nach den gesetzlichen Vorgaben.

Grafik der Kündigungsfristen für Arbeitgeber nach § 622 BGB

Einhaltung der
KÜNDIGUNGSFRIST

Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist für die Wirksamkeit der Kündigung entscheidend. Fehler bei der Berechnung der Frist oder Verstöße gegen vertragliche Vereinbarungen können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren oder rechtlichen Rat einzuholen.
    Kostenlose Beratung beim Anwalt buchen

    Gesetzliche Kündigungsfristen nach
    § 622 BGB:

    1. Für Arbeitnehmer:
      Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

    2. Für Arbeitgeber:
      Die Kündigungsfristen für Arbeitgeber verlängern sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Die gestaffelten Fristen für eine ordentliche Kündigung sind:

      • 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als 2 Jahren,
      • 1 Monat zum Monatsende bei einer Beschäftigungsdauer von 2 Jahren,
      • 2 Monate zum Monatsende bei einer Beschäftigungsdauer von 5 Jahren,
      • 3 Monate zum Monatsende bei einer Beschäftigungsdauer von 8 Jahren,
      • 4 Monate zum Monatsende bei einer Beschäftigungsdauer von 10 Jahren,
      • 5 Monate zum Monatsende bei einer Beschäftigungsdauer von 12 Jahren,
      • 6 Monate zum Monatsende bei einer Beschäftigungsdauer von 15 Jahren,
      • 7 Monate zum Monatsende bei einer Beschäftigungsdauer von 20 Jahren.

    Abweichungen und Sonderregelungen:

    • Tarifverträge: Häufig regeln Tarifverträge andere, oft kürzere Kündigungsfristen. Diese gehen den gesetzlichen Regelungen vor, sofern sie für den Arbeitnehmer günstiger sind.
    • Arbeitsvertrag: Im Arbeitsvertrag können ebenfalls abweichende Fristen vereinbart werden, solange diese die gesetzlichen Mindestfristen nicht unterschreiten.
    • Kündigung in der Probezeit: Während der Probezeit, die meist bis zu sechs Monate dauert, kann das Arbeitsverhältnis in der Regel mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden.
    • Fristlose Kündigung: Eine fristlose Kündigung ist eine Ausnahme und beendet das Arbeitsverhältnis sofort ohne Einhaltung einer Frist. Voraussetzung hierfür ist ein wichtiger Grund, der das Arbeitsverhältnis unzumutbar macht.

    Rücknahme einer Kündigung - geht das?

    Die Rücknahme einer Kündigung bedeutet, dass der Arbeitgeber seine ausgesprochene Kündigung widerruft und das Arbeitsverhältnis fortgeführt werden soll. Rechtlich gesehen gibt es jedoch keine direkte Möglichkeit, eine Kündigung "zurückzunehmen", da sie eine einseitige Willenserklärung darstellt und mit Zugang beim Arbeitnehmer wirksam wird. Eine solche Kündigung kann daher nicht einfach aufgehoben werden. Um das Arbeitsverhältnis weiterzuführen, müssen sich beide Parteien auf eine Rücknahme der Kündigung einigen. Dies kann beispielsweise durch eine einvernehmliche Vereinbarung oder einen neuen Arbeitsvertrag geschehen.

    Für Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben und deren Arbeitgeber diese widerrufen möchte, ist es wichtig, die neue Vereinbarung genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen unverändert bleiben oder klar geregelt werden. Ein Anwalt kann dabei unterstützen, die rechtliche Situation zu klären und mögliche Fallstricke zu vermeiden.

    Kostenlose Beratung bei Kündigung! 

    Berechtigung zur Kündigung

    Wenn eine Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt, muss sie vom zuständigen bzw. vertretungsberechtigten Personenkreis ausgesprochen werden, damit sie rechtlich wirksam ist. Das bedeutet, dass die Kündigung nur durch Personen erfolgen darf, die nach der internen Organisation des Unternehmens das Recht haben, Kündigungen auszusprechen. In der Regel sind dies Geschäftsführer, Personalverantwortliche oder andere dazu bevollmächtigte Personen.

    Falls die Kündigung von einer Person ausgesprochen wird, die nicht dazu berechtigt ist, kann die Kündigung unwirksam sein. Arbeitnehmer sollten daher prüfen (oder prüfen lassen), ob der Kündigende tatsächlich befugt war. Falls der Kündigende eine Vollmacht benötigt (beispielsweise ein Vertreter des Arbeitgebers), muss diese der Kündigung im Original beigefügt sein. Liegt keine Vollmacht bei und wird die Kündigung ohne Berechtigung ausgesprochen, kann der Arbeitnehmer sie zurückweisen.

    Abfindung

    Ihre Kompensation

    Nach Kündigung - vor Gericht: die Kündigungsschutzklage

    Eine gerichtliche Auseinandersetzung bei Kündigung entsteht meist, wenn ein Arbeitnehmer gegen die Kündigung vorgeht und eine Kündigungsschutzklage einreicht. Diese Klage dient dazu, die Wirksamkeit der Kündigung vor dem Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Der Arbeitnehmer muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

    Im Rahmen des Verfahrens prüft das Gericht, ob die Kündigung rechtlich gerechtfertigt ist. Dabei wird untersucht, ob die Kündigungsgründe, wie personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe, tatsächlich vorliegen und ob alle rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, etwa die Einhaltung der Kündigungsfristen und der formalen Anforderungen.

    Das Verfahren beginnt meist mit einer Güteverhandlung, in der versucht wird, eine einvernehmliche Lösung zu finden, oft in Form einer Abfindung oder der Rücknahme der Kündigung. Kommt keine Einigung zustande, folgt ein Hauptverfahren, bei dem das Gericht eine Entscheidung trifft. Dabei kann der Arbeitnehmer entweder die Weiterbeschäftigung oder eine finanzielle Entschädigung, etwa in Form einer Abfindung, anstreben. Eine anwaltliche Vertretung ist hier besonders wichtig, um die Erfolgsaussichten zu maximieren und den Arbeitnehmer bestmöglich zu vertreten.

    FAQ zur Kündigung Arbeitsvertrag

    Nachfolgend hat unser Anwalt für Arbeitsrecht einige Fragen zur Kündigung eines Arbeitsvertrags für Sie zusammengefasst. Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem. Fragen Sie uns persönlich per E-Mail, Telefon oder bei einem kostenlosen Beratungstermin. Wir freunen uns auf Ihre Fragen und Ihr Feedback.

    Welche Fristen muss ich bei einer Kündigung beachten?

    Fristenbei einer Kündigung

    Nach Erhalt der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

    Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt

    Frankfurter Anwaltskanzlei DDA Legal ist Ihr direkter und vertraulicher Rechtsvertreter bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten nach deutschem Recht. Rechtsanwältin und Partner unserer Kanzlei, Maria Dupont Danzel d'Aumont, bietet Ihnen, als deutsche Anwältin in Arbeitsrecht direkte Beratung in Frankfurt. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung gerne per E-Mail (arbeitsrecht@dda-legal.de), sofort online oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 525.
    Maria Dupont Danzel d'Aumont
    Maria Dupont Danzel d'AumontAnwalt | Partnercontact.mdda@dda-legal.de
    Ansprechpartner

    DDA Legal Anwaltskanzlei

    Schaumainkai 87
    60596 Frankfurt am Main
    Tel: +49 (0) 69 98 97 22 525
    Arbeitsrecht@dda-legal.de

    DDA Legal

    Wir benutzen Cookies

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.