Eine Kündigung des Arbeitsvertrags ist ein einschneidendes Ereignis im Leben eines Arbeitnehmers. Oft stellt sich die Frage, ob die Kündigung rechtmäßig ist und welche Möglichkeiten es gibt, sich dagegen zu wehren. In unserer Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
Unser Anwalt für Kündigungsschutz prüft Ihre Kündigung auf rechtliche Fehler, beraten Sie umfassend über Ihre Handlungsoptionen und setzen uns für den Schutz Ihrer Rechte ein. Ob Kündigungsschutzklage oder Verhandlungen über eine Abfindung – wir kämpfen für eine faire Lösung und Ihre berufliche Zukunft.
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Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrags erhalten und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen? Als erfahrene Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt unterstützen wir Sie in dieser schwierigen Situation. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu schützen und zeigen Ihnen, welche Schritte Sie einleiten können. DDA Anwalt für Arbeitsrecht bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung im Fall einer arbeitsvertraglichen Kündigung an.
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Unten finden Sie erste Informationen zur Kündigung vom Anwalt für Arbeitsrecht für Sie zusammengefasst.
Alle wichtigen Inhalte rund um die Kündigung haben wir für Sie zusammengefasst. Einfach klicken und sich informieren.
Begriffsklärung: Was ist eine Kündigung?
Klage gegen die Kündigung - wie geht das?
Weshalb braucht man anwaltliche Unterstützung?
Alle Fragen zur Kündigung im Überblick.
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Begriffsklärung: Was ist eine Kündigung?
Klage gegen die Kündigung - wie geht das?
Alle Fragen zur Kündigung im Überblick.
Für Arbeitnehmer ist es wichtig, die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, da häufig Kündigungsschutzvorschriften greifen, die unrechtmäßige Kündigungen verhindern sollen.
Für Arbeitnehmer ist es wichtig, die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, da häufig Kündigungsschutzvorschriften greifen, die unrechtmäßige Kündigungen verhindern sollen.
Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen im Arbeitsrecht, die sich nach dem Grund und den Umständen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterscheiden. Die wichtigsten Kündigungsarten sind:
Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Der Arbeitgeber braucht unter bestimmten Voraussetzungen einen der folgenden Gründe, um eine ordentliche Kündigung auszusprechen:
Betriebsbedingte Kündigung: Diese erfolgt aufgrund von wirtschaftlichen Entscheidungen oder Umstrukturierungen, die den Abbau von Arbeitsplätzen erforderlich machen.
Verhaltensbedingte Kündigung: Sie wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, zum Beispiel durch wiederholtes unentschuldigtes Fehlen oder Arbeitsverweigerung.
Personenbedingte Kündigung: Diese Art der Kündigung basiert darauf, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, etwa wegen langanhaltender Krankheit oder fehlender fachlicher Eignung.
Diese Form der Kündigung wird ebenfalls aufgrund wichtiger Gründe ausgesprochen, jedoch wird im Gegensatz zur fristlosen Kündigung die reguläre Kündigungsfrist eingehalten. Diese Art kommt in Betracht, wenn ein Verstoß vorliegt, der nicht schwer genug für eine sofortige Beendigung ist, aber dennoch das Vertrauen nachhaltig gestört hat.
Jede Kündigungsart hat unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen und Folgen, weshalb es ratsam ist, bei Erhalt einer Kündigung rechtlichen Rat einzuholen, um die Rechtmäßigkeit und mögliche Gegenmaßnahmen zu prüfen.
Alle Fragen zur Kündigung im Überblick.
Die Kündigungserklärung selbst muss keinen Kündigungsgrund enthalten, außer bei einer außerordentlichen Kündigung, bei der der Arbeitnehmer auf Verlangen den Grund erfahren darf. Dennoch ist es ratsam, eine Kündigung klar und verständlich zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden. In manchen Fällen kann der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag zusätzliche Anforderungen an die Kündigung stellen, wie etwa die Angabe bestimmter Fristen.
Wer die formalen Vorgaben nicht einhält, riskiert, dass die Kündigung als unwirksam angesehen wird. Daher ist es wichtig, bei der Formulierung einer Kündigung besonders sorgfältig vorzugehen.
Ob ein Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Grundsätzlich greift der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt ist und der Arbeitgeber mehr als zehn Mitarbeiter hat. Unter diesen Bedingungen darf der Arbeitgeber nur aus sozial gerechtfertigten Gründen kündigen, wie etwa personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen.
Besondere Personengruppen, wie Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder, genießen darüber hinaus einen erweiterten Kündigungsschutz, was bedeutet, dass ihre Kündigung nur unter strengen Voraussetzungen möglich ist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, besteht für den Arbeitnehmer ein erhöhter Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen.
Ob in Ihrem Fall das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und Sie Kündigungsschutz genießen, beurteilen wir gerne für Sie kostenlos und unverbindlich. Kontaktieren Sie uns einfach und direkt:
Kündigungsfristen im Arbeitsrecht sind die Zeitspannen, die zwischen dem Zugang der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses liegen. Diese Fristen sind gesetzlich geregelt und sollen beiden Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – ausreichend Zeit geben, sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzubereiten. Die Kündigungsfristen richten sich nach dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder, wenn dort keine Regelung getroffen wurde, nach den gesetzlichen Vorgaben.
Für Arbeitnehmer:
Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Für Arbeitgeber:
Die Kündigungsfristen für Arbeitgeber verlängern sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Die gestaffelten Fristen für eine ordentliche Kündigung sind:
Die Rücknahme einer Kündigung bedeutet, dass der Arbeitgeber seine ausgesprochene Kündigung widerruft und das Arbeitsverhältnis fortgeführt werden soll. Rechtlich gesehen gibt es jedoch keine direkte Möglichkeit, eine Kündigung "zurückzunehmen", da sie eine einseitige Willenserklärung darstellt und mit Zugang beim Arbeitnehmer wirksam wird. Eine solche Kündigung kann daher nicht einfach aufgehoben werden. Um das Arbeitsverhältnis weiterzuführen, müssen sich beide Parteien auf eine Rücknahme der Kündigung einigen. Dies kann beispielsweise durch eine einvernehmliche Vereinbarung oder einen neuen Arbeitsvertrag geschehen.
Für Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben und deren Arbeitgeber diese widerrufen möchte, ist es wichtig, die neue Vereinbarung genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen unverändert bleiben oder klar geregelt werden. Ein Anwalt kann dabei unterstützen, die rechtliche Situation zu klären und mögliche Fallstricke zu vermeiden.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung bei Kündigung entsteht meist, wenn ein Arbeitnehmer gegen die Kündigung vorgeht und eine Kündigungsschutzklage einreicht. Diese Klage dient dazu, die Wirksamkeit der Kündigung vor dem Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Der Arbeitnehmer muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Im Rahmen des Verfahrens prüft das Gericht, ob die Kündigung rechtlich gerechtfertigt ist. Dabei wird untersucht, ob die Kündigungsgründe, wie personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe, tatsächlich vorliegen und ob alle rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, etwa die Einhaltung der Kündigungsfristen und der formalen Anforderungen.
Das Verfahren beginnt meist mit einer Güteverhandlung, in der versucht wird, eine einvernehmliche Lösung zu finden, oft in Form einer Abfindung oder der Rücknahme der Kündigung. Kommt keine Einigung zustande, folgt ein Hauptverfahren, bei dem das Gericht eine Entscheidung trifft. Dabei kann der Arbeitnehmer entweder die Weiterbeschäftigung oder eine finanzielle Entschädigung, etwa in Form einer Abfindung, anstreben. Eine anwaltliche Vertretung ist hier besonders wichtig, um die Erfolgsaussichten zu maximieren und den Arbeitnehmer bestmöglich zu vertreten.
Nachfolgend hat unser Anwalt für Arbeitsrecht einige Fragen zur Kündigung eines Arbeitsvertrags für Sie zusammengefasst. Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem. Fragen Sie uns persönlich per E-Mail, Telefon oder bei einem kostenlosen Beratungstermin. Wir freunen uns auf Ihre Fragen und Ihr Feedback.
Nach Erhalt der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Allerdings sind Abfindungen häufig das Ergebnis von Verhandlungen im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie eine faire Abfindung erhalten.
Die Kosten für einen Anwalt richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung. Wir informieren Sie transparent über alle anfallenden Kosten und bieten, wenn möglich, auch Lösungen wie eine Rechtsschutzversicherung an.
Die ordentliche Kündigung ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen.
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie setzt voraus, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht, z. B. grobe Pflichtverletzungen oder strafbare Handlungen.
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Mündliche Kündigungen oder per E-Mail sind in der Regel unwirksam.
Frankfurter Anwaltskanzlei DDA Legal ist Ihr direkter und vertraulicher Rechtsvertreter bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten nach deutschem Recht. Rechtsanwältin und Partner unserer Kanzlei, Maria Dupont Danzel d'Aumont, bietet Ihnen, als deutsche Anwältin in Arbeitsrecht direkte Beratung in Frankfurt. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung gerne per E-Mail (arbeitsrecht@dda-legal.de), sofort online oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 525.
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Partnerschaft von Rechtsanwälten & Avocat à la Cour mbB
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Frankfurt | Luxembourg
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