Anwalt für deutsch-französisches Recht
Deutsch-Französisches Recht
Die deutsch-französischen Beziehungen haben im Lauf der Zeit viele Wendungen erlebt und beide Länder haben sich auch im Rechtswesen gegenseitig geprägt. Die jüngsten Entwicklungen zeigen deutlich das Potential der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern.
Der deutsch-französische Motor läuft!
Anwalt im deutsch-französischen Recht
DDA Legal unterstützt nternehmen in Deutschland umfassend in rechtlichen Sachverhalten mit Frankreichbezug. Unser Team aus erfahrenen Anwälten, die fließend Französisch sprechen und die rechtlichen Rahmenbedingungen in beiden Ländern genau verstehen, bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und erstklassige Beratung.
Ob bei grenzüberschreitenden Handelsgeschäften, der Gründung von Tochtergesellschaften in Frankreich oder der Lösung komplexer steuerlicher und arbeitsrechtlicher Fragen – wir stehen Ihnen mit fundiertem Fachwissen zur Seite. Im Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht, stellen wir sicher, dass Ihre Geschäftsaktivitäten sowohl in Deutschland als auch in Frankreich rechtssicher und effizient gestaltet werden.
Durch unser internationales Netzwerk gewährleisten wir, dass alle Ihre rechtlichen Anliegen zentral und koordiniert von unserer Kanzlei gelöst werden. Wir unterstützen Sie bei der Navigierung durch die regulatorischen Anforderungen beider Länder, helfen Ihnen bei der Umsetzung von Unternehmensstrategien und vertreten Ihre Interessen umfassend.
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung, um Ihre grenzüberschreitenden Geschäftsziele erfolgreich zu erreichen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen meistern und Ihr Unternehmen auf Erfolgskurs bringen – sowohl in Deutschland als auch in Frankreich.
Mit unserer Unterstützung maximieren Sie Ihre Chancen auf dem europäischen Markt und sichern Ihren langfristigen Erfolg.
Französischer Anwalt im Handels- und Gesellschaftsrecht
Der Motor für Ihr Frankreichgeschäft
Sie möchten Ihre Produkte in Frankreich vertreiben oder ihr Vertriebskonzept überarbeiten? Wir unterstützen Sie dabei.
Entsprechend Ihren Wünschen erstellen wir geeignete internationale Verträge zum Vertrieb in Frankreich.
Ob dies durch ein Vertriebsnetz in mit Vertragshändlern in Frankreich oder durch ein Handelsvertreternetz oder per Direktvertrieb in Frankreich umgesetzt werden soll - wir beraten Sie zu den Möglichkeiten, unterstützen sie bei der Verhandlung ihrer Verträge stellen eine Umsetzung im Einklang mit dem französischen Recht sicher.
Auch die wettbewerbsrechtlichen Aspekte können hierbei zu prüfen sein, einschließlich der europarechtlichen Fragestellungen.
Bei Vertragsverhandlungen mit französischen Zulieferern und Herstellern, Kunden in Frankreich, sowie der französischen Verwaltung unterstützen wir Sie praxisnah und effizient.
Wir unterstützen Sie auch bei der Umsetzung Ihrer Verträge, etwa im Hinblick auf Compliancerecht, Zollrecht oder auch in steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Anwaltliche Hilfe in Fällen mit Frankreichbezug
Wir unterstützen Sie auch bei der Lösung von Problemen bei Streitigkeiten mit Parteien in Frankreich.Im außergerichtlichen Bereich prüfen wir die Rechtslage, insbesondere mit Blick auf das anwendbare Recht und die Zuständigkeit der Gerichte, evaluieren Sachverhalte und Chancen aus juristischer Sicht unterstützen sie bei der Kommunikation und Ausarbeitung von Lösungen.
Wird eine einvernehmliche Lösung gesucht, kommunizieren wir mit der Gegenseite, prüfen den Verhandlungsspielraum und arbeiten gegebenenfalls die zur Sicherung ihrer Position nötige Dokumentation unter deutschem oder französischem Recht aus, wie zum Beispiel eine Verschwiegenheitserklärung (NDA).In der Kommunikation zwischen den Parteien und mit französischen Anwälten achten wir vorausschauend auf die spätere Beweislage falls es zu keiner Einigung kommt.Wird eine Streitigkeit ausgefochten, unterstützen wir sie vor den französischen Schiedsgerichten, dem Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer in Paris, in Kooperation mit einem französischen Anwalt (postulierender Anwalt), sowie natürlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wenn die deutschen Gerichte zuständig sind.
Anwaltskanzlei DDA LEGAL unterstützt Unternehmen in Frankreich:
Französisches Handels- und Gesellschaftsrecht
Sie möchten Ihre Produkte in Frankreich vertreiben oder ihr Vertriebskonzept überarbeiten? Wir unterstützen Sie dabei.
Entsprechend Ihren Wünschen erstellen wir geeignete internationale Verträge zum Vertrieb in Frankreich.
Ob dies durch ein Vertriebsnetz in mit Vertragshändlern in Frankreich oder durch ein Handelsvertreternetz oder per Direktvertrieb in Frankreich umgesetzt werden soll - wir beraten Sie zu den Möglichkeiten, unterstützen sie bei der Verhandlung ihrer Verträge stellen eine Umsetzung im Einklang mit dem französischen Recht sicher.
Auch die wettbewerbsrechtlichen Aspekte können hierbei zu prüfen sein, einschließlich der europarechtlichen Fragestellungen.
Bei Vertragsverhandlungen mit französischen Zulieferern und Herstellern, Kunden in Frankreich, sowie der französischen Verwaltung unterstützen wir Sie praxisnah und effizient.
Wir unterstützen Sie auch bei der Umsetzung Ihrer Verträge, etwa im Hinblick auf Compliancerecht, Zollrecht oder auch in steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Anwaltliche Beratung für französische Unternehmen in Deutschland
Sie vertreten Ihre Mandanten als französischer Anwalt in Deutschland? Wir unterstützen Sie im deutschen Recht und vertreten Ihren Mandanten vor den Gerichten in Frankfurt sowie in der Bundesrepublik und stellen eine optimale Beratung, Vertretung und Kommunikation sicher.
Anwaltskanzlei DDA LEGAL unterstützt Privatpersonen in Frankreich:
Französisches Erbrecht in Deutschland
Die Abwicklung eines Erbes im Ausland stellt die Erben manchmal vor große Herausforderungen. So gilt es nicht nur die Sprachbarriere zu überwinden, sondern auch das lokale System zu verstehen, seine Interessen durchzusetzen und Missbrauch zu vermeiden.
Manchmal sind auch spezielle Vermögenswerte Teil eines Erbes, z.B. Immobilien, Anteile an Investmentfonds, Flugzeuge oder Schiffe. In diesen Fällen bedarf es über die reinrechtliche Beratung hinaus auch der Unterstützung bei der Veräußerung solcher Werte, sowie der Koordinierung der Abläufe vor Ort in Frankreich.
Ein wichtiges Thema ist hier auch die Erbschaftssteuer in Frankreich. Bei Personen die in Deutschland ansässig sind, aber ein Erbe aus Frankreich erhalten, muss darauf geachtet werden, dass dieses im richtigen Land versteuert wird und, ggf. von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich Gebrauch gemacht wird. Bei der Erbschaft von Immobilien in Frankreich ist aus steuerrechtlicher Sicht zum Beispiel auch darauf zu achten, eine Inventaraufnahme des Mobiliars erfolgen soll. Wird diese nicht durchgeführt, werden die in der Immobilie befindlichen Möbel durch den Fiskus auf einen Wert in Höhe von 5 % des Wertes der Immobilie geschätzt. Angesichts des stetigen Anstiegs der Immobilienpreise auch in Frankreich in den letzten Jahren kann dies für den Erben sehr nachteilig sein.
Ihr französischsprachiger Anwalt in Frankfurt
Erbfall in Frankreich - Erbe in Deutschland
Die Abwicklung eines Erbes im Ausland stellt die Erben oft vor große Herausforderungen. So gilt es nicht nur die Sprachbarriere zu überwinden, sondern auch das lokale System zu verstehen, seine Interessen durchzusetzen und Missbrauch zu vermeiden.
Manchmal sind auch spezielle Vermögenswerte Teil eines Erbes, z.B. Immobilien, Anteile an Investmentfonds, Flugzeuge oder Schiffe. In diesen Fällen bedarf es über die reinrechtliche Beratung hinaus auch der Unterstützung bei der Veräußerung solcher Werte, sowie der Koordinierung der Abläufe vor Ort in Frankreich.
Ein wichtiges Thema ist hier auch die Erbschaftssteuer in Frankreich. Bei Personen die in Deutschland ansässig sind, aber ein Erbe aus Frankreich erhalten, muss darauf geachtet werden, dass dieses im richtigen Land versteuert wird und, ggf. von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich Gebrauch gemacht wird. Bei der Erbschaft von Immobilien in Frankreich ist aus steuerrechtlicher Sicht zum Beispiel auch darauf zu achten, eine Inventaraufnahme des Mobiliars erfolgen soll. Wird diese nicht durchgeführt, werden die in der Immobilie befindlichen Möbel durch den Fiskus auf einen Wert in Höhe von 5 % des Wertes der Immobilie geschätzt. Angesichts des stetigen Anstiegs der Immobilienpreise auch in Frankreich in den letzten Jahren kann dies für den Erben sehr nachteilig sein.
Lebensversicherung in Frankreich - Auszahlung in Deutschland
Wir helfen Ihnen, herauszufinden ob zu Ihren Gunsten eine Lebensversicherung in Frankreich abgeschlossen wurde und unterstützen sie dabei die Ihnen zustehende Versicherungssumme geltend zu machen. Sofern diesem jeweiligen Einzelfall zweckmäßig erscheint, prüfen wir für Sie den Lebensversicherungsvertrag unter französischem Recht.
Steuerliche Aspekte müssen dabei ebenfalls berücksichtigt werden. Im Regelfall fordert die französische Lebensversicherungsgesellschaft auch bei im Ausland ansässigen Begünstigten aus der französischen Lebensversicherung einen Steuerbescheid des französischen Fiskus bevor sie die Versicherungssumme auszahlen kann. Hier muss darauf geachtet werden, dass die korrekten Steuersätze der französischen Erbschaftssteuer angewandt werden. Durch verschiedene Reformen des französischen Steuerrechts über die Zeit können sich unterschiedlichen Freibeträge und Steuersätze ergeben. Gerne sind wir Ihnen beim Erstellen Ihrer französischen Steuererklärung für Versicherungssummen behilflich.
Bei der Frage in welchem Land die Versicherungssumme zu besteuern ist, spielen verschiedene Aspekte eine Rolle, wie zum Beispiel der Wohnsitz des Begünstigten.
Auch in diesen Aspekten stehen wir Ihnen zur Seite stellen sicher, dass die zu zahlenden Steuern korrekt abgeführt werden und es nicht zu vermeidbaren Verlusten kommt.
Als Ihre deutsch-französische Anwaltskanzlei in Frankfurt vertreten wir ihre Interessen in französischer Sprache gegenüber Versicherung, Banken, den Steuerbehörden, sowie eventuell anderen Begünstigten aus der Lebensversicherung in Frankreich, Belgien, Luxemburg und der Schweiz.
Französische Kanzlei in Frankfurt
Deutsch-französische Anwaltskanzlei
Wir unterstützen Sie in allgemeinen Fragestellungen des deutsch-französischen Rechts einschließlich der europarechtlichen Aspekte und Sachverhalte des internationalen Steuerrechts in Frankreich und Deutschland.Wir würden uns freuen, Ihnen bei der Lösung ihres Anliegens behilflich zu sein und stehe Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.Für mehr Informationen besuchen Sie auch die Seite unseres French Desks oder rufen Sie direkt an!
Unterstützung im
INTERNATIONALEN STREIT
Unterstützung vom Anwalt in Frankreich
Ihr Französischsprachiger Anwalt und Avocat à la Cour in Deutschland
Sie haben ein Rechtsproblem in Frankreich oder benötigen Beratung im französischen Recht? Kontaktieren Sie uns und lassen sich von unserem international erfahrenen französischen Rechtsanwalt & Avocat à la Cour Jehan Dupont Danzel d'Aumont in Frankfurt am Main beraten.
Sie erreichen unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt per E-Mail (FrenchDesk@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 553.