Das bekannteste Beispiel hierfür ist die Schönheitsreparaturklausel. Dabei ist es durchaus möglich, den Mieter rechtswirksam zu verpflichten, an dem Mietobjekt Schönheitsreparaturen durchzuführen oder Kleinreparaturen auf eigene Rechnung vorzunehmen. Erforderlich hierfür ist eine gesetzeskonforme Formulierung des Vertragsinhalts.
Das bekannteste Beispiel hierfür ist die Schönheitsreparaturklausel. Dabei ist es durchaus möglich, den Mieter rechtswirksam zu verpflichten, an dem Mietobjekt Schönheitsreparaturen durchzuführen oder Kleinreparaturen auf eigene Rechnung vorzunehmen. Erforderlich hierfür ist eine gesetzeskonforme Formulierung des Vertragsinhalts.
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Wenn der Vermieter das Mietverhältnis kündigen möchte, braucht er einen Kündigungsgrund und muss bestimmte Formvorschriften erfüllen. Abhängig von dem jeweiligen Einzelfall ist die Aussprache einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Bei der ordentlichen Kündigung gilt es, die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten. Dabei setzt die Wirksamkeit der Kündigung des Mietvertrages die Erfüllung der Form- und Fristvorschriften voraus.
Nachdem die Kündigung wirksam erklärt wurde, steht der Vermieter oftmals vor einem weiteren Problem - der Mieter weigert sich die Mietwohnung zu räumen und herauszugeben und setzt die Nutzung der Wohnung auch nach Ablauf der Kündigungsfrist fort. In diesem Fall muss die Räumung des Mietobjekts zwangsweise durchgesetzt werden.
Unsere Anwälte helfen Ihnen, die Zwangsräumung Ihrer Immobilie durchzuführen, reichen in Ihrem Auftrag die Räumungsklage beim zuständigen Gericht ein und stellen die praktische Umsetzung des Räumungstitels durch den Gerichtsvollzieher sicher:
Sie suchen Beratung, die ausländische Rechtsordnungen umfasst und brauchen einen guten Anwalt mit internationaler Kompetenz? Wir geben die Verantwortung nicht an Dritte weiter, sondern sind und bleiben Ihr einziger Ansprechpartner auch bei länderübergreifenden Rechtsfragen. Lesen Sie hier, was wir grenzüberschreitend in Luxemburg beraten.
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DDA Legal Partnerin und Rechtsanwältin für Mietrecht Maria Dupont Danzel d'Aumont bietet Rechtsberatung im deutschen Mietrecht und auch bei internationalen Mietverhältnissen. Sie gestaltet und verhandelt gewerbliche Mietverträge und schützt Ihre Interessen. Sie erreichen unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 500.
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DDA Legal Dupont Danzel d’Aumont
Partnerschaft von Rechtsanwälten & Avocat à la Cour mbB
Member of the DDA international network of law firms
Frankfurt | Luxembourg
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