SPF - société de gestion de patrimoine familial
UNIVERSELL UND INTERNATIONAL EINSETZBAR

SPF in Luxemburg - Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Steuerprivileg

Es gibt zahlreiche Fälle in denen für Privatpersonen die Nutzung einer juristischen Person mit eigener Rechtspersönlichkeit sinnvoll sein kann. Zu denken ist hier etwa an erbrechtliche oder organisatorische Fragestellungen, sowie an spekulative Transaktionen oder die Nutzung von Verschuldungsinstrumenten oder zur sicheren Verwaltung und Verwahrung Ihres Kapitals.

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Eine flexible luxemburgische Lösung für Privatvermögen

Der luxemburgische Gesetzgeber hat eine Rechtsform erschaffen, die speziell der Verwaltung des Vermögens von Privatpersonen und Familien gewidmet ist, die société de gestion de patrimoine familial oder kurz SPF.
Die SPF ist ein Vehikel zur Vermögensverwaltung, welches einfach, sehr flexibel und gleichzeitig im Einklang mit der unionsrechtlichen Rechtssetzung steht.
Es wurde ausschließlich für die Verwaltung von Privatvermögen errichtet. Daher sind als Gesellschafter nur Privatpersonen, Organisationen zur Vermögensverwaltung (etwa Family Offices oder Treuhandgesellschaften) oder Mittler der vorgenannten zugelassen.

Merkmale der SPF

SPF als Holding

SPF kann als Holding fungieren

Die SPF kann auch nicht jeden beliebigen Gesellschaftszweck haben und nicht jede wirtschaftliche Aktivität verfolgen. Es handelt sich dabei um ein sog. Passives Investmentvehikel, d.h. dass die SPF lediglich ihre eigenen Aktiva verwaltet und sich selbst nicht in die Verwaltung der von ihr gehaltenen Gesellschaften einmischen kann.
Die SPF kann in diesem Hinblick aber Vermögenswerte bzw. Aktiva nahezu jeder Art, einschließlich Gesellschaftsanteile in- oder ausländischer Unternehmen erwerben, halten und verwalten. Außer Aktien und Anteilen, kommen auch Bonds, Schuldverschreibungen, Derivate und andere Wertpapiere, Bareinlagen, Spareinlagen, Edelmetalle, Optionen, Optionsscheine, Aktienbezugsrechtsscheine oder jedes andere Finanzinstrument in Betracht. Während das direkte Halten von Immobilien der SPF nicht gestattet ist, kann sie indirektes Eigentum an Immobilien halten.

Merkmale der SPF

Die SPF kann als Holding fungieren

Die SPF kann auch nicht jeden beliebigen Gesellschaftszweck haben und nicht jede wirtschaftliche Aktivität verfolgen. Es handelt sich dabei um ein sog. Passives Investmentvehikel, d.h. dass die SPF lediglich ihre eigenen Aktiva verwaltet und sich selbst nicht in die Verwaltung der von ihr gehaltenen Gesellschaften einmischen kann. Die SPF kann auch zur Beteiligung an einem Investmentfonds dienen.

Die SPF kann in diesem Hinblick aber Vermögenswerte bzw. Aktiva nahezu jeder Art, einschließlich Gesellschaftsanteile in- oder ausländischer Unternehmen erwerben, halten und verwalten. Außer Aktien und Anteilen, kommen auch Bonds, Schuldverschreibungen, Derivate und andere Wertpapiere, Bareinlagen, Spareinlagen, Edelmetalle, Optionen, Optionsscheine, Aktienbezugsrechtsscheine oder jedes andere Finanzinstrument in Betracht. Während das direkte Halten von Immobilien der SPF nicht gestattet ist, kann sie indirektes Eigentum an Immobilien halten.

Ein günstiges Besteuerungssystem

Die SPF ist ein unreguliertes Vehikel, bedarf keiner Niederlassungserlaubnis und muss nicht bei der luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde CSSF registriert werden.

Die SPF ist steuerlich neutral und gänzlich von der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Vermögenssteuer befreit, was sie für viele Vermögensstrukturen sehr interessant macht.

Keine Quellensteuer für die SPF

Ausschüttungen in Form von Dividenden an nicht im Großherzogtum Luxemburg ansässige Gesellschafter unterliegen in Luxemburg keiner Quellenbesteuerung.

Gerne beraten wir Sie über die weiteren rechtlichen Besonderheiten, die auf die SPF Anwendung finden, ob eine SPF für Ihr Vorhaben in Frage kommt und wie für die Gründung einer SPF zu verfahren ist.

Gesetzesneuerungen zur SPF 2024 – mehr Klarheit und Rechtssicherheit

Neue Regeln bringen mehr Rechtssicherheit – abgestufte Sanktionen statt sofortigem Statusverlust für SPFs.

SPF-Änderungsgesetz 2024

Mit der Reform des SPF-Gesetzes („Société de gestion de patrimoine familial“) schafft der Gesetzgeber mehr Rechtssicherheit für Investoren in Luxemburg. Verstöße gegen die SPF-Gesetzgebung werden künftig abgestuft behandelt. Gleichzeitig bleibt den betroffenen Gesellschaften eine sechsmonatige Frist zur Behebung von Mängeln, bevor der SPF-Status endgültig entzogen wird. Damit wird das Luxemburger SPF-Regime gestärkt und als verlässliche Struktur zur Vermögensverwaltung attraktiver positioniert.

Die Gesetzesänderung wurde im luxemburgischen Amtsblatt Mémorial A am 24.12.2024 veröffentlicht.

Mehr Rechtssicherheit im Falle einer Abweichung

In der Praxis konnte bislang eine gewisse Unsicherheit bestehen, ob bestimmte Tätigkeiten einer SPF noch als gesetzeskonform gelten oder bereits einen Verstoß darstellen. Mit der jüngsten Reform hat der Gesetzgeber hier für mehr Rechtssicherheit gesorgt. Neu eingeführt wurde insbesondere ein gestuftes Sanktionssystem, das ausschließlich auf SPFs Anwendung findet, die gegen das SPF-Gesetz verstoßen. Während kleinere Verstöße – etwa das verspätete Einreichen der erforderlichen Unterlagen – mit Geldbußen bis zu EUR 10.000 geahndet werden können, sieht das Gesetz für schwerwiegendere Verstöße wie unzulässige Tätigkeiten oder nicht-qualifizierte Investoren Geldstrafen von bis zu EUR 250.000 vor.

Zugleich wird den betroffenen Gesellschaften in solchen Fällen eine sechsmonatige Frist eingeräumt, um die festgestellten Mängel zu beheben, bevor ein endgültiger Entzug des SPF-Status droht.

Diese ausgewogene Lösung ersetzt die bisherige „Alles-oder-nichts“-Konsequenz und stärkt die Attraktivität des SPF-Regimes, indem sie klare Leitplanken setzt und zugleich praxisgerechte Korrekturmöglichkeiten eröffnet.

Arbeitsweise von DDA Legal bei grenzüberschreitenden Mandaten

Sie profitieren von einer koordinierten und effizienten Herangehensweise unter Berücksichtigung der Aspekte des deutschen, wie auch des luxemburgischen Rechts und haben in unserer Kanzlei Ihren Ansprechpartner für Ihre grenzübergreifende Gesellschaftstätigkeit. Dabei kann die Kommunikation in deutscher, französischer oder englischer Sprache erfolgen und nötige Dokumentation ein- oder mehrsprachig erstellt werden.

DDA Legal Anwaltskanzlei Luxemburg Desk

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Anwalt für luxemburgisches Gesellschaftsrecht

Anwaltskanzlei DDA Legal ist Ihr direkter und vertraulicher Rechtsvertreter bei Fragen der Vermögens- und Nachlassverwaltung in Luxemburg. Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei, Jehan Dupont Danzel d'Aumont, bietet Ihnen, als deutscher und luxemburgischer Anwalt, direkte Beratung bei Rechtsfragen des grenzübergreifenden Gesellschaftsrechts in Luxemburg. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung direkt per E-Mail (LuxDesk@dda-legal.de) oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 555.
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