Die Regelung der Rechtsverhältnisse in einem Handelsvertretervertrag bietet Rechtssicherheit, sowohl dem Handelsvertreter, als auch dem Unternehmer, für den er Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen abschließt.
Das deutsche Handelsvertreterrecht enthält zahlreiche zwingende Vorschriften, etwa zu den Kündigungsfristen des Handelsvertreters und seinen Ausgleichsansprüchen. Gleichzeitig bietet es Spielräume bei der Vertragsgestaltung, wie etwa hinsichtlich der Entstehung der Provisionsansprüche des Handelsvertreters, ihrer Höhe und ihrer Fälligkeit oder Regelungen zu den Kontrollrechten des Handelsvertreters bei der Provisionsabrechnung oder auch zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.
Mit Sicherheit zu guter Zusammenarbeit
und der Vertragshändlervertrag
Mit fairen Mitteln kommt man weit
Im Handelsvertretervertrag können unterschiedliche Vertretungsbefugnisse des Handelsvertreters vereinbart werden. So kann er allein als Vermittlungsvertreter tätig sein oder aber als Abschlussvertreter. Durch entsprechende Gestaltung des Handelsvertretervertrags kann sich der Handelsvertreter auch einen Gebietsschutz sichern und als Bezirksvertreter agieren.
Im Streitfall bieten unsere Rechtsanwälte juristischen Rat und anwaltliche Vertretung sowohl Unternehmen als auch Handelsvertretern an und unterstützen Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche, zum Beispiel im Hinblick auf den Vertrieb von Konkurrenzprodukten, bei konkurrierenden Tätigkeiten oder bei Streit um Provisionen.
Im Handelsvertretervertrag können unterschiedliche Vertretungsbefugnisse des Handelsvertreters vereinbart werden. So kann er allein als Vermittlungsvertreter tätig sein oder aber als Abschlussvertreter. Durch entsprechende Gestaltung des Handelsvertretervertrags kann sich der Handelsvertreter auch einen Gebietsschutz sichern und als Bezirksvertreter agieren.
Im Streitfall bieten unsere Rechtsanwälte juristischen Rat und anwaltliche Vertretung sowohl Unternehmen als auch Handelsvertretern an und unterstützen Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche, zum Beispiel im Hinblick auf den Vertrieb von Konkurrenzprodukten, bei konkurrierenden Tätigkeiten oder bei Streit um Provisionen.
Liegt das Vertretungsgebiet im Ausland oder handelt es sich um ein ausländisches Unternehmen, ist zu klären, ob das deutsche Handelsvertreterrecht Anwendung findet oder der Handelsvertretervertrag dem ausländischen Recht unterliegt. Ist das Vertriebsgebiet des Handelsvertreters in China oder wollen Sie einen Handelsvertreter in Russland einsetzen, beraten unsere Rechtsanwälte und Juristen Sie zu den damit verbundenen Rechtsfragen und erarbeiten für Sie den nach Ihren Bedürfnissen ausgestalteten, internationalen Handelsvertretervertrag.
Als kompetenter Strategieberater im internationalen Handelsrecht mit Bezug zu Russland, China, Frankreich, Ukraine und Luxemburg bringen wir das Recht auf Ihre Seite!
Sie suchen Beratung im Wirtschafts- und Handelsrecht, die ausländische Rechtsordnungen umfasst und brauchen einen guten Anwalt mit internationaler Kompetenz? Wir geben die Verantwortung nicht an Dritte weiter, sondern sind und bleiben Ihr einziger Ansprechpartner auch bei länderübergreifenden Rechtsfragen des internationalen Privatrechts.
Luxemburgisches Wirtschaftsrecht in deutscher Sprache
Frankreich und deutsch-französisches Recht
Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan
Als kompetenter Strategieberater im internationalen Handelsrecht mit Bezug zu Russland, China, Frankreich, Ukraine und Luxemburg bringen wir das Recht auf Ihre Seite!
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Russland, Ukraine, GUS-Staaten
Frankreich und deutsch-französisches Recht
Luxemburg, Europa und International
Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan
Lassen Sie sich anwaltlich beraten vor Abschluss eines Handelsvertretervertrags um nachteilhafte Rechtsfolgen zu vermeiden und den Handlungsspielraum zu Ihrem Vorteil maximal auszuschöpfen. Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt Bockenheim per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 500.
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DDA Legal Dupont Danzel d’Aumont
Partnerschaft von Rechtsanwälten & Avocat à la Cour mbB
Member of the DDA international network of law firms
Frankfurt | Luxembourg
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