

Bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses sind neben den Formvorschriften, die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz zu beachten.
Nicht nur bei der Begründung, sondern insbesondere auch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind gesetzliche Form- und Fristvorschriften einzuhalten, unabhängig davon, ob die Beendigung durch Kündigung des Arbeitsvertrags oder durch Abschluss eines Auflösungsvertrags erfolgt.
Eine Kündigung kann bereits aufgrund eines fehlerhaften Kündigungsschreibens unwirksam sein. So bedarf eine Kündigungserklärung gemäß § 623 BGB stets der Schriftform. Diese gesetzliche Regelung ist auf den ersten Blick sehr klar. Wichtig zu wissen ist, welche Kündigungserklärungen diese Schriftform erfüllen. Wer ist überhaupt berechtigt die Kündigung zu unterschreiben? Bedarf die Kündigung einer Originalunterschrift? Wie muss ein Kündigungsschreiben zugestellt werden? Diese Fragen werden oft einfach übersehen, was zur Unwirksamkeit der Kündigung und folglich zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führt.
Die Wirksamkeit einer Kündigungserklärung sowie der Erfolg einer Kündigungsschutzklage sind von der Einhaltung der maßgebenden Fristen abhängig. Die Dauer der Kündigungsfrist ist variabel und bemisst sich nach der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers. Die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage hingegen beträgt stets drei Wochen. Falls diese nicht eingehalten wird, erfolgt die Klageabweisung ohne Vornahme einer materiellen Prüfung der Klage gegen die ausgesprochene Kündigung.
Eine Kündigung kann bereits aufgrund eines fehlerhaften Kündigungsschreibens unwirksam sein. So bedarf eine Kündigungserklärung gemäß § 623 BGB stets der Schriftform. Diese gesetzliche Regelung ist auf den ersten Blick sehr klar. Wichtig zu wissen ist, welche Kündigungserklärungen diese Schriftform erfüllen. Wer ist überhaupt berechtigt die Kündigung zu unterschreiben? Bedarf die Kündigung einer Originalunterschrift? Wie muss ein Kündigungsschreiben zugestellt werden? Diese Fragen werden oft einfach übersehen, was zur Unwirksamkeit der Kündigung und folglich zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führt.
Die Wirksamkeit einer Kündigungserklärung sowie der Erfolg einer Kündigungsschutzklage sind von der Einhaltung der maßgebenden Fristen abhängig. Die Dauer der Kündigungsfrist ist variabel und bemisst sich nach der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers. Die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage hingegen beträgt stets drei Wochen. Falls diese nicht eingehalten wird, erfolgt die Klageabweisung ohne Vornahme einer materiellen Prüfung der Klage gegen die ausgesprochene Kündigung.
Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, welche gesetzliche Vorschriften bei der Beendigung des jeweiligen Arbeitsverhältnisses überhaupt Anwendung finden. Ob beispielsweise das Kündigungsschutzgesetz bei der Aussprache der Kündigung in der Probezeit beachtet werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Größe des Betriebes. Aus Arbeitnehmersicht ist diese Frage für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage maßgeblich.
DDA Legal Anwalt für Arbeitsrecht berät Sie zu Fragen hinsichtlich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und hilft Ihnen die für Ihren Einzelfall passende Beendigungsform des Beschäftigungsverhältnisses zu finden. Dabei übernehmen wir nicht nur die außergerichtliche Vertretung unserer Mandanten, sondern vertreten Ihre Interessen und Rechte in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht.
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