China Desk
Nihao!

China Desk

Unser China Desk bietet Ihnen als Bindeglied zwischen Deutschland und China einen sicheren und kalkulierbaren Zugang zum chinesischen Markt an.

Chinese Desk als direkte Schnittstelle zum chinesischen Markt

Handel mit China

Import & Export

Markteintritt in China

Vertrieb ausbauen


Unser China Desk unterstützt deutsch-, französisch-, russisch- und englischsprachige Unternehmen:


  • bei ihrem Markteintritt in China;
  • bei M&A-Transaktionen in China;
  • bei Private Equity Transaktionen in China;
  • die in China eine Gesellschaft, Filiale, Zweigniederlassung oder Betriebsstätte gründen möchten;
  • die mit einem chinesischen Partner in China oder in Europa ein Joint-Venture eingehen möchten;
  • die mit einem chinesischen Handelspartner Import- oder Exportgeschäfte betreiben oder betreiben möchten;
  • die sich zollrechtlichen oder frachtrechtlichen Problemen ausgesetzt sehen;
  • die eine Forderung gegen ein in China ansässiges Unternehmen verfolgen und durchsetzen möchten;
  • die sich mit Fragestellungen des internationalen Arbeits- und Migrationsrechts konfrontiert sehen;
  • sowie in vielen weiteren Angelegenheiten.
Wir begleiten unsere Mandanten im Geschäft mit China und chinesischen Unternehmen und Privatpersonen. Bei Bedarf kooperieren wir mandatsbezogen mit versierten und spezialisierten chinesischen Kollegen unseres Vertrauens. Wir liefern mehrsprachige Dokumente und koordinieren Ihre Interessen mit unseren Kooperationspartnern vor Ort.

Unser China Desk sorgt dabei für klare Kommunikation und eine Zentralisierung der Arbeitsabläufe im Interesse eines hohen Reaktionsvermögens und einer effizienten Arbeitsweise.

Chinese Desk als direkte Schnittstelle zum chinesischen Markt

Handel mit China

Import & Export

Markteintritt in China

Vertrieb ausbauen


Unser China Desk unterstützt deutsch-, französisch-, russisch- und englischsprachige Unternehmen:


  • bei ihrem Markteintritt in China;
  • bei M&A-Transaktionen in China;
  • bei Private Equity Transaktionen in China;
  • die in China eine Gesellschaft, Filiale, Zweigniederlassung oder Betriebsstätte gründen möchten;
  • die mit einem chinesischen Partner in China oder in Europa ein Joint-Venture eingehen möchten;
  • die mit einem chinesischen Handelspartner Import- oder Exportgeschäfte betreiben oder betreiben möchten;
  • die sich zollrechtlichen oder frachtrechtlichen Problemen ausgesetzt sehen;
  • die eine Forderung gegen ein in China ansässiges Unternehmen verfolgen und durchsetzen möchten;
  • die sich mit Fragestellungen des internationalen Arbeits- und Migrationsrechts konfrontiert sehen;
  • sowie in vielen weiteren Angelegenheiten.

Wir begleiten unsere Mandanten im Geschäft mit China und chinesischen Unternehmen und Privatpersonen. Bei Bedarf kooperieren wir mandatsbezogen mit versierten und spezialisierten chinesischen Kollegen unseres Vertrauens. Wir liefern mehrsprachige Dokumente und koordinieren Ihre Interessen mit unseren Kooperationspartnern vor Ort.

Unser China Desk sorgt dabei für klare Kommunikation und eine Zentralisierung der Arbeitsabläufe im Interesse eines hohen Reaktionsvermögens und einer effizienten Arbeitsweise.

Anwalt für chinesische Unternehmen in Deutschland

Chinesischsprachige Unternehmen und Privatpersonen unterstützt unser China Desk in allen wesentlichen Bereichen des deutschen Wirtschaftsrechts und Privatrechts. Wir beraten Sie bei Bedarf auf Chinesisch, koordinieren und bündeln die für Sie wesentlichen Informationen und sorgen für eine bestmögliche Umsetzung Ihrer Interessen in Deutschland, Luxemburg und Frankreich.

Rechtsberatung für chinesische Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland

  • beim Markteintritt in Deutschland, Luxemburg, Frankreich und Russland sowie anderen EU-Ländern;
  • bei Private Equity Transaktionen;
  • in allen Bereichen des deutschen, russischen und luxemburgischen Gesellschaftsrechts;
  • bei Liquidationen von Gesellschaften in Luxemburg und in Deutschland;
  • bei M&A-Transaktionen mit Zielgesellschaften in Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Russland;
  • bei Joint-Venture-Projekten in Deutschland, Frankreich, Russland oder Luxemburg oder mit deutschen, russischen, luxemburgischen oder französischen Unternehmen;
  • bei der Gründung einer Gesellschaft, Filiale, Zweigniederlassung oder Betriebsstätte;
  • bei Legal Due Diligence;
  • bei allen Vorbereitungsmaßnahmen (NDI, Letter of Intent, Memorandum of Understanding) zu einer Übernahme, Beteiligung oder Kooperation;
  • bei der Verhandlung und beim Abschluss von Beteiligungsverträgen und Kooperationsverträgen;
  • im Bereich Private Wealth;
  • in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und Schutz geistigen Eigentums (IP-Rechte, Marken, Lizenzen);
  • bei der Verhandlung und beim Abschluss von gewerblichen Verträgen;
  • beim Abschluss von Handelsvertreterverträgen oder der Implementierung eines Handelsvertreternetzes in Deutschland, Luxemburg und anderen europäischen Ländern;
  • bei migrationsrechtlichen Angelegenheiten;
  • in allen Angelegenheiten des deutschen Arbeitsrechts;
  • in fracht- und zollrechtlichen Sachen;
  • bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen in Deutschland, Russland und im deutsch-, französisch- und russischsprachigen Raum Europas;
  • im Falle eines Rechtsstreits vor deutscher, luxemburgischer, französischer oder russischer Gerichtsbarkeit;
  • im Falle eines Rechtsstreits vor internationalen Schiedsgerichten;
  • sowie in zahlreichen weiteren Angelegenheiten.

Deutsches Wirtschaftsrecht

Handel, Markteintritt, Wirtschaft

Gesellschaftsrecht in Deutschland

Unternehmensgründung nach deutschem Recht

Deutsches Arbeitsrecht

Arbeitsverhältnisse richtig ausgestalten

Arbeitsweise von DDA Legal bei grenzüberschreitenden Mandaten

Sie profitieren von einer koordinierten und effizienten Herangehensweise unter Berücksichtigung der Aspekte des deutschen, wie auch des chinesischen Rechts und haben in unserer Kanzlei Ihren direkten Ansprechpartner für Ihre grenzübergreifende Geschäftstätigkeit. Dabei kann die Kommunikation in deutscher, englischer oder chinesischer Sprache erfolgen.

DDA Legal Anwaltskanzlei China Desk

Schaumainkai 87
60596 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0) 69 98 97 22 558
E-Mail: ChinaDesk@dda-legal.de
Lianzhu Wang
Ansprechpartner
Lianzhu WangCounselcontact.lw@dda-legal.de

Ihre Ansprechpartnerin im China Desk

Als in China und Frankfurt am Main zugelassene Anwältin (Lü shi) ist Frau Lianzhu Wang, Ihre kompetente Ansprechpartnerin in allen Fragen des deutsch-chinesischen Wirtschaftsrechts.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung direkt per E-Mail (ChinaDesk@dda-legal.de) oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 558.

 

Ihre Ansprechpartnerin im China Desk

Als in China und Frankfurt am Main zugelassene Anwältin (Lü shi) ist Frau Lianzhu Wang, Ihre kompetente Ansprechpartnerin in allen Fragen des deutsch-chinesischen Wirtschaftsrechts.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung direkt per E-Mail (ChinaDesk@dda-legal.de) oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 558.
Ansprechpartner
Lianzhu Wang
Lianzhu WangCounselcontact.lw@dda-legal.de
Ansprechpartner

Anwalt für chinesische Unternehmen in Deutschland

Chinesischsprachige Unternehmen und Privatpersonen unterstützt unser China Desk in allen wesentlichen Bereichen des deutschen Wirtschaftsrechts und Privatrechts. Wir beraten Sie bei Bedarf auf Chinesisch, koordinieren und bündeln die für Sie wesentlichen Informationen und sorgen für eine bestmögliche Umsetzung Ihrer Interessen in Deutschland, Luxemburg und Frankreich.

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  • beim Markteintritt in Deutschland, Luxemburg, Frankreich und Russland sowie anderen EU-Ländern;
  • bei Private Equity Transaktionen;
  • in allen Bereichen des deutschen, russischen und luxemburgischen Gesellschaftsrechts;
  • bei Liquidationen von Gesellschaften in Luxemburg und in Deutschland;
  • bei M&A-Transaktionen mit Zielgesellschaften in Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Russland;
  • bei Joint-Venture-Projekten in Deutschland, Frankreich, Russland oder Luxemburg oder mit deutschen, russischen, luxemburgischen oder französischen Unternehmen;
  • bei der Gründung einer Gesellschaft, Filiale, Zweigniederlassung oder Betriebsstätte;
  • bei Legal Due Diligence;
  • bei allen Vorbereitungsmaßnahmen (NDI, Letter of Intent, Memorandum of Understanding) zu einer Übernahme, Beteiligung oder Kooperation;
  • bei der Verhandlung und beim Abschluss von Beteiligungsverträgen und Kooperationsverträgen;
  • im Bereich Private Wealth;
  • in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und Schutz geistigen Eigentums (IP-Rechte, Marken, Lizenzen);
  • bei der Verhandlung und beim Abschluss von gewerblichen Verträgen;
  • beim Abschluss von Handelsvertreterverträgen oder der Implementierung eines Handelsvertreternetzes in Deutschland, Luxemburg und anderen europäischen Ländern;
  • bei migrationsrechtlichen Angelegenheiten;
  • in allen Angelegenheiten des deutschen Arbeitsrechts;
  • in fracht- und zollrechtlichen Sachen;
  • bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen in Deutschland, Russland und im deutsch-, französisch- und russischsprachigen Raum Europas;
  • im Falle eines Rechtsstreits vor deutscher, luxemburgischer, französischer oder russischer Gerichtsbarkeit;
  • im Falle eines Rechtsstreits vor internationalen Schiedsgerichten;
  • sowie in zahlreichen weiteren Angelegenheiten.

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Anwaltliche Beratung im deutsch-chinesischen Rechtsverkehr

Sie erreichen unsere Anwaltskanzlei per E-Mail (ChinaDesk@dda-legal.de) oder telefonisch in Frankfurt unter +49 (0) 69 98 97 22 558.

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