Seit der Öffnung des europäischen Binnenmarktes bestehen zahlreiche internationale Arbeitsverhältnisse. Angesichts der durch die Coronakrise verursachten geänderten Arbeitsbedingungen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihr gelebtes Arbeitsverhältnis umgestalten. Dies birgt für beide Parteien rechtliche Risiken. Eine Reaktion ist erforderlich.
Durch die zahlreichen und unterschiedlichen Möglichkeiten Arbeitsverhältnisse auf nationaler Ebene zu regeln und die oft vorhandene Diskrepanz zum tatsächlich gelebten Arbeitsverhältnis, können die rechtliche Situation und die rechtlichen Risiken sowohl für den Arbeitnehmer, wie auch für den Arbeitgeber manchmal schwer zu durchschauen sein.
Gerade in internationalen Sachverhalten kommen zusätzliche Fragen hinzu. Welchem Recht unterliegt der Arbeitsvertrag? Vor welchem Gericht ist im Streitfall eine Klage zu erheben? Sind Ausschlussfristen einzuhalten? Welche Frist ist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage einzuhalten?
Insbesondere für Konzerne die international tätig sind, bestehen zahlreiche rechtliche Gefahren, wenn Strukturierungsmaßnahmen durchgeführt oder Arbeitsverhältnisse beendet werden sollen. Zur Absicherung sind gute und an die tatsächliche Beschäftigung angepasste Arbeitsverträge und eine besonnene Vorgehensweise bei allen gestaltenden Maßnahmen erforderlich.
Umgekehrt können Arbeitnehmer wiederum aus unklaren oder nicht ordentlich geregelten Arbeitsverhältnissen im Streitfall gegebenenfalls erhebliche Vorteile ziehen, da das Arbeitsrecht traditionell den Arbeitnehmer schützt (als Ausgleich für die überlegene Position des Arbeitgebers im Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags).
Das französische Arbeitsrecht ist in vielen Fällen für den Arbeitnehmer günstiger.
Mit den schwerwiegenden Änderungen am Arbeitsmarkt und an der Arbeitspraxis infolge der Coronakrise, gibt es einen enormen Aktualisierungsbedarf um die bestehenden Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse anzupassen. Insbesondere in Fällen in denen z.B. Home-Office Arbeit eingeführt wurde, kann es bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu gravierenden arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Folgen kommen. Je nach bestehender Vertragsbasis können für den Arbeitnehmer zusätzliche Kostenerstattungsansprüche (etwa für Strom, EDV, Büromöbel, etc.) entstehen.
Auch rechtlich besonders relevant sind Situationen in denen der Arbeitnehmer sein Home-Office nach Frankreich verlagert. Deutschland und Frankreich haben zwar bilaterale Abkommen getroffen um vorerst die steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen einer solchen Maßnahme auszusetzen, allerdings handelt es sich um befristete Vereinbarungen vorübergehender Natur. Das heißt, dass nach Ablauf dieser zwischenstaatlichen Konsultationsvereinbarung die faktische Verlegung des Arbeitsplatzes nach Frankreich möglicherweise zu einer Bewertung nach den herkömmlichen rechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen durchzuführen ist.
Besonders relevant sind hier die Themen der ausländischen Betriebsstätte in Frankreich infolge der Home-Office-Tätigkeit, die Besteuerung des Arbeitsentgelts in Frankreich und die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Grenzpendlern und Arbeitnehmern, die eigentlich in Deutschland tätig sind, aber durch die Home-Office Anordnung in Frankreich arbeiten.
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sich über die tatsächlich geltende Rechtslage zu vergewissern um nachteilige rechtliche Folgen und unerwünschte steuerrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Leider tragen die durch die Medien mitgeteilten Informationen und Ratschläge im Hinblick auf sanitäre Gesichtspunkte der tatsächlichen rechtlichen Lage nicht oder nicht ausreichend Rechnung. Es kommt erschwerend hinzu, dass aus Natur der Sache, zahlreiche Regelungen kurzfristig und meist vorübergehend erlassen oder geändert werden, so dass es für Unternehmensbetriebe in Frankreich und Deutschland schwierig ist, den erforderlichen Aufwand zu erbringen, um sich an die sich verändernde Rechtlage anzupassen.
Insbesondere für Arbeitgeber ist dies jedoch unerlässlich um nachteilige und kostenintensive Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern und Behörden zu vermeiden.
Etablieren und Optimieren Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit in Deutschland, um Ihr Geschäft abzusichern. Erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten.
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Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland und Frankreich und setzen unsere Erfahrung mit internationalen Sachverhalten für Sie ein.
unterstützen wir mit maßgeschneiderter strategischer Beratung und maßgeschneiderten und durchsetzbaren Verträgen nach deutschem Recht, sowie bei personeller Umstrukturierung, Erschaffung einer Auslandspräsenz, projektbezogener Einstellungen, Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung, sowie natürlich im Konfliktfall.
unterstützen wir bei allen Aspekten des deutschen und internationalen Arbeitsrechts, der Umsiedlung von Frankreich nach Deutschland, in Sozial- und Versicherungsrechtlichen Fragestellungen und im Streitfall mit dem Arbeitgeber.
unterstützen wir bei der Aushandlung und Ausarbeitung ihrer Verträge und bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche, Prüfung der Möglichkeiten einer arbeitsrechtlichen Requalifizierung der Aufträge.
Sie profitieren von einer koordinierten und effizienten Herangehensweise unter Berücksichtigung der Aspekte des deutschen, wie auch des französischen Rechts und haben in unserer Kanzlei Ihren direkten Ansprechpartner für Ihre grenzübergreifende Gesellschaftstätigkeit. Dabei kann die Kommunikation in französischer, deutscher oder englischer Sprache erfolgen und nötige Dokumentation ein- oder mehrsprachig erstellt werden.
Anwaltskanzlei DDA Legal ist Ihr direkter und vertraulicher Rechtsvertreter bei internationaler Unternehmenstätigkeit mit Frankreichbezug. Der Partner unserer Kanzlei, Rechtsanwalt Jehan Dupont Danzel d'Aumont bietet Ihnen mit seinem Team direkte Beratung bei Ihrer Wirtschaftstätigkeit in Frankreich und Deutschland auch zu arbeitsrechtlichen Fragen des deutsch-französischen Rechts. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung direkt per E-Mail (FrenchDesk@dda-legal.de) oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 553.
DDA Legal Dupont Danzel d’Aumont
Partnerschaft von Rechtsanwälten & Avocat à la Cour mbB
Member of the DDA international network of law firms
Frankfurt | Luxembourg
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