Deutsch-Französisches Arbeitsrecht
Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Frankreich und Deutschland

Deutsches und Französisches Arbeitsrecht

Seit der Öffnung des europäischen Binnenmarktes bestehen zahlreiche internationale Arbeitsverhältnisse. Spätestens seit Homeoffice und mobiles Arbeiten zum Alltag gehören, müssen viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihr gelebtes Arbeitsverhältnis neu bewerten – mit rechtlichen Risiken für beide Seiten.

Durch die zahlreichen und unterschiedlichen Möglichkeiten Arbeitsverhältnisse auf nationaler Ebene zu regeln und die oft vorhandene Diskrepanz zum tatsächlich gelebten Arbeitsverhältnis, können die rechtliche Situation und die rechtlichen Risiken sowohl für den Arbeitnehmer, wie auch für den Arbeitgeber manchmal schwer zu durchschauen sein.

Gerade in internationalen Sachverhalten kommen zusätzliche Fragen hinzu. Welchem Recht unterliegt der Arbeitsvertrag? Vor welchem Gericht ist im Streitfall eine Klage zu erheben? Sind Ausschlussfristen einzuhalten? Welche Frist ist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage einzuhalten?

Beschäftigung von Arbeitskräften in Frankreich

Beschäftigung von französischen Arbeitnehmern

Insbesondere für Konzerne die international tätig sind, bestehen zahlreiche rechtliche Gefahren, wenn Strukturierungsmaßnahmen durchgeführt oder Arbeitsverhältnisse beendet werden sollen. Zur Absicherung sind gute und an die tatsächliche Beschäftigung angepasste Arbeitsverträge und eine besonnene Vorgehensweise bei allen gestaltenden Maßnahmen erforderlich.

Französischsprachiger Anwalt für deutsches und französisches Arbeitsrecht

Beschäftigung von französischen Arbeitnehmern

Insbesondere für Konzerne die international tätig sind, bestehen zahlreiche rechtliche Gefahren, wenn Strukturierungsmaßnahmen durchgeführt oder Arbeitsverhältnisse beendet werden sollen. Zur Absicherung sind gute und an die tatsächliche Beschäftigung angepasste Arbeitsverträge und eine besonnene Vorgehensweise bei allen gestaltenden Maßnahmen erforderlich.

Französische Arbeitnehmer in Deutschland

Umgekehrt können Arbeitnehmer wiederum aus unklaren oder nicht ordentlich geregelten Arbeitsverhältnissen im Streitfall gegebenenfalls erhebliche Vorteile ziehen, da das Arbeitsrecht traditionell den Arbeitnehmer schützt (als Ausgleich für die überlegene Position des Arbeitgebers im Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags).

Das französische Arbeitsrecht ist in vielen Fällen für den Arbeitnehmer günstiger.

Homeoffice über die Grenze: Rechtslage im deutsch-französischen Arbeitsrecht

Homeoffice und mobiles Arbeiten sind aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen kann das jedoch erhebliche arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben – vor allem dann, wenn ein Arbeitnehmer eines deutschen Unternehmens ganz oder teilweise von seinem Wohnsitz in Frankreich aus arbeitet. Viele Arbeitsverträge bilden diese gelebte Praxis bis heute nicht ab. Je nach Vertragsgrundlage können zudem Ansprüche des Arbeitnehmers auf Erstattung von Kosten (etwa für Strom, IT-Ausstattung oder Büromöbel) entstehen.

Sozialversicherung. Grundsätzlich richtet sich die Sozialversicherung nach dem Ort, an dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Wer einen wesentlichen Teil seiner Arbeitszeit – nach den europäischen Regeln ab 25 % – in seinem Wohnsitzstaat Frankreich leistet, kann dort sozialversicherungspflichtig werden. Seit dem 1. Juli 2023 ermöglicht ein EU-Rahmenübereinkommen zur grenzüberschreitenden Telearbeit, dem Deutschland und Frankreich beigetreten sind, unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem Telearbeitsanteil von bis zu unter 50 % den Verbleib in der deutschen Sozialversicherung. Dafür ist ein Antrag erforderlich; ob die Voraussetzungen vorliegen, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Steuern und Betriebsstätte. Steuerlich ist zu klären, welcher Staat das Arbeitsentgelt für die in Frankreich geleisteten Arbeitstage besteuern darf und ob – insbesondere für Grenzgänger – Sonderregelungen des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens greifen. Für Arbeitgeber stellt sich außerdem die Frage, ob durch die dauerhafte Tätigkeit eines Mitarbeiters in Frankreich eine Betriebsstätte und damit eigene Steuer- und Meldepflichten in Frankreich begründet werden.

Unsere Empfehlung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten grenzüberschreitendes Homeoffice ausdrücklich vertraglich regeln – mit klaren Vereinbarungen zu Umfang, Arbeitsort, Kosten und anwendbarem Recht – und die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Folgen vorab klären. So lassen sich nachteilige Folgen und kostenintensive Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern und Behörden vermeiden. Weitere Themen rund um Unternehmen, Erbschaften und Immobilien finden Sie auf unserer Seite zum deutsch-französischen Recht.

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Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland und Frankreich und setzen unsere Erfahrung mit internationalen Sachverhalten für Sie ein.

Deutsches und Französisches Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitgeber und Unternehmen

unterstützen wir mit maßgeschneiderter strategischer Beratung und rechtssicheren, durchsetzbaren Verträgen nach deutschem Recht, sowie bei personellen Umstrukturierungen, dem Aufbau einer Auslandspräsenz, projektbezogenen Einstellungen, Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung, sowie natürlich im Konfliktfall.

Arbeitnehmer

unterstützen wir bei allen Aspekten des deutschen und internationalen Arbeitsrechts, der Umsiedlung von Frankreich nach Deutschland, in sozial- und versicherungsrechtlichen Fragestellungen und im Streitfall mit dem Arbeitgeber.

Geschäftsführer, Berater und Freiberufler

unterstützen wir bei der Aushandlung und Ausarbeitung ihrer Verträge und bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche sowie bei der Prüfung der Möglichkeiten einer arbeitsrechtlichen Requalifizierung der Aufträge.

DDA Legal · Frankfurt am Main
Arbeitsprozesse in Frankreich optimieren
Arbeitsverträge, Entsendung, Homeoffice über die Grenze und Konflikte – wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in beiden Rechtsordnungen.

Arbeitsweise von DDA Legal bei grenzüberschreitenden Mandaten

Sie profitieren von einer koordinierten und effizienten Herangehensweise unter Berücksichtigung der Aspekte des deutschen, wie auch des französischen Rechts und haben in unserer Kanzlei Ihren direkten Ansprechpartner für Ihre grenzübergreifende Gesellschaftstätigkeit. Dabei kann die Kommunikation in französischer, deutscher oder englischer Sprache erfolgen und nötige Dokumentation ein- oder mehrsprachig erstellt werden.

DDA Legal Anwaltskanzlei French Desk

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Jehan Dupont Danzel d'Aumont
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Anwalt für deutsch-französisches Arbeitsrecht

Anwaltskanzlei DDA Legal ist Ihr direkter und vertraulicher Rechtsvertreter bei internationaler Unternehmenstätigkeit mit Frankreichbezug. Der Partner unserer Kanzlei, Rechtsanwalt Jehan Dupont Danzel d'Aumont bietet Ihnen mit seinem Team direkte Beratung bei Ihrer Wirtschaftstätigkeit in Frankreich und Deutschland auch zu arbeitsrechtlichen Fragen des deutsch-französischen Rechts. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung direkt per E-Mail (FrenchDesk@dda-legal.de) oder telefonisch +49 (0) 69 98 97 22 553.
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