Die Rolle des Notars beim Erbfall in Frankreich
Der Notar (notaire) nimmt im französischen Erbfall eine zentrale, gesetzlich verankerte Stellung ein. In vielen Fällen ist seine Mitwirkung zwingend vorgeschrieben – etwa bei Immobilien, Testamenten oder ab einem bestimmten Nachlasswert. Diese Seite erläutert, wann ein Notar verpflichtend ist, welche Rechtshandlungen er vornimmt, wie die Zusammenarbeit abläuft und warum gerade bei deutsch-französischen Erbfällen die ergänzende Begleitung durch einen Anwalt sinnvoll ist.
Auf dieser Seite:
- ► Wann ist ein Notar zwingend erforderlich?
- ► Die zentralen Rechtshandlungen des Notars
- ► Ablauf der Nachlassabwicklung beim Notar
- ► Freie Notarwahl und erste Schritte
- ► Vorsicht bei Erbenermittlern
- ► Warum deutsch-französische Erbfälle oft als zäh empfunden werden
- ► Praxisbeispiel
- ► Glossar: Schlüsselbegriffe
Wann ist ein Notar zwingend erforderlich?
In Frankreich ist die Einschaltung eines Notars bei der Nachlassabwicklung in vielen – aber nicht allen – Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Zwingend ist sie in den folgenden drei Konstellationen:
- Der Nachlass umfasst eine Immobilie. Dann ist der Notar unabhängig vom Wert erforderlich, denn nur er kann die attestation de propriété immobilière erstellen und den Eigentumsübergang im französischen Immobilienregister vollziehen. Mehr dazu: Immobilien im Nachlass in Frankreich.
- Es existiert ein Testament oder eine donation entre époux. Der Notar eröffnet und vollzieht die Verfügung und prüft über das zentrale Testamentsregister (FCDDV), ob weitere letztwillige Verfügungen bestehen. Mehr dazu: Testamente und Erbverträge in Frankreich.
- Der Nachlasswert erreicht oder übersteigt 5.965 €. Ab dieser zum 1. Januar 2026 angehobenen Schwelle (Art. L.312-1-4 Code monétaire et financier) ist der acte de notoriété erforderlich, um die Erbenstellung gegenüber Banken und Behörden nachzuweisen.
Nur wenn keiner dieser Punkte vorliegt – also ein kleiner Nachlass unter 5.965 € ohne Immobilie, ohne Testament und ohne donation entre époux –, kann die Erbschaft ausnahmsweise ohne Notar abgewickelt werden. Die Erben weisen ihre Berechtigung dann durch eine gemeinsam unterzeichnete Erklärung (attestation) nach. In der Praxis deutsch-französischer Erbfälle ist dies jedoch die Ausnahme, da fast immer eine Immobilie oder ein Testament im Spiel ist.

Die zentralen Rechtshandlungen des Notars
Der Notar bündelt die wesentlichen Schritte der Nachlassabwicklung in seiner Hand. Die wichtigsten Rechtshandlungen sind:
- Acte de notoriété – die Urkunde, die die Erben und ihre jeweiligen Anteile feststellt. Sie ist die Grundlage für nahezu alle weiteren Schritte, etwa die Freigabe von Bankguthaben. In grenzüberschreitenden Fällen kann sie durch das Europäische Nachlasszeugnis ergänzt werden.
- Attestation de propriété immobilière – sie vollzieht den Übergang von Immobilien auf die Erben und wird im Immobilienregister eingetragen.
- Déclaration de succession – die Erbschaftsteuererklärung gegenüber der französischen Finanzverwaltung, die der Notar bei Immobilien im Nachlass auf Anweisung der Erben miterstellt. Mehr zu den Gestaltungsmöglichkeiten: Erbschaftsteuer: Grundlagen, Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten.
- Acte de partage – die Urkunde, mit der die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt wird. Sie ist auch die Grundlage für eine etwaige Soulte (Ausgleichszahlung), wenn ein Miterbe einen Gegenstand allein übernimmt. Mehr dazu: Erbauseinandersetzung und Konflikte unter Miterben.
Daneben prüft der Notar das Testamentsregister, holt Registerauszüge ein, ermittelt den Bestand des Nachlasses und wickelt die Zahlung der Erbschaftsteuer ab. Welche dieser Rechtshandlungen im Einzelfall anfallen, bestimmt mitunter die Höhe der Notarkosten.
Ablauf der Nachlassabwicklung beim Notar

Die Nachlassabwicklung folgt in Frankreich einem eingespielten Ablauf, der sich – je nach Umfang des Nachlasses – über mehrere Monate erstrecken kann:
- Bestandsaufnahme: Der Notar ermittelt Erben, Vermögen und Verbindlichkeiten und prüft das Testamentsregister (FCDDV).
- Erbnachweis: Er erstellt den acte de notoriété und – bei Auslandsbezug – auf Wunsch das Europäische Nachlasszeugnis.
- Steuerliche Abwicklung: Er erstellt die déclaration de succession und veranlasst die Zahlung der Erbschaftsteuer, die binnen sechs Monaten (bei Wohnsitz im Ausland zwölf Monaten) nach dem Todesfall fällig ist.
- Eigentumsübergang und Teilung: Bei Immobilien folgt die attestation de propriété, bei einer Teilung unter mehreren Erben auch der acte de partage.
Gerade die Sechsmonatsfrist für die Steuererklärung ist beim Erbfall in Frankreich zu beachten: Bei deutsch-französischen Erbfällen ist die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen aus Deutschland häufig zeitaufwändig. Eine frühzeitige Vorbereitung beschleunigt das Verfahren spürbar. Mehr zu den einzelnen Erbnachweisen: Annahme und Ausschlagung der Erbschaft in Frankreich.
Freie Notarwahl und erste Schritte
Anders als vielfach angenommen, sind die Erben in der Wahl des Notars frei. Es besteht keine örtliche Zuständigkeit, die sie an einen bestimmten Notar bindet – sie können jeden Notar in Frankreich beauftragen, etwa einen mit Erfahrung in deutsch-französischen Erbfällen oder mit deutschsprachigen Mitarbeitern.
Sind mehrere Erben vorhanden, können sie gemeinsam einen Notar bestimmen. Uneinigkeit über die Person des Notars kommt vor. In diesem Fall kann jeder Erbe einen eigenen Notar hinzuziehen, ohne dass dadurch zwingend höhere Gebühren entstehen, da die reglementierten Honorare bundesweit einheitlich sind. Mehr dazu: Kosten für Erben in Frankreich.
Wichtig ist, dass Sie den Notar beauftragen. Wird ein Notar von dritter Seite eingeschaltet, ist Vorsicht geboten.
⚠ Vorsicht bei Notaren, die nicht von Ihnen selbst beauftragt wurden
Gelegentlich wird ein Notar nicht von den Erben, sondern von Dritten eingeschaltet – etwa von einem früheren Betreuer des Verstorbenen. Zu einer solchen Beauftragung sind Betreuer in aller Regel nicht befugt: Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten, sodass der Betreuer über den Nachlass nicht mehr verfügen und auch keinen Notar mit bindender Wirkung für die Erben bestellen kann. Ebenso sollten Sie hellhörig werden, wenn ein Notar Sie an einen Erbenermittler verweist. Lassen Sie sich in solchen Fällen nicht drängen, sondern klären Sie Ihre Rechte zunächst mit einem Anwalt für französisches Erbrecht.
Als erste Schritte empfiehlt es sich, den Erbnachweis (etwa das Europäische Nachlasszeugnis) sowie die deutschen Urkunden vorzubereiten und frühzeitig zu klären, ob eine Rechtswahl getroffen wurde und welches Erbrecht anwendbar ist. Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto zügiger arbeitet der Notar.
Vorsicht bei Erbenermittlern
In manchen Erbfällen treten sogenannte Erbenermittler (Genealogen) an mögliche Erben heran und bieten an, gegen eine Beteiligung am Nachlass Auskunft über eine Erbschaft zu geben. Ihre Dienste können im Einzelfall nützlich sein – ihr Preis ist jedoch erheblich. In Deutschland beanspruchen Erbenermittler bis zu 33 % des Erbanteils für sich, in Frankreich liegt der Anteil teilweise noch höher. Von einem beträchtlichen Teil Ihres Erbes müssten Sie sich also trennen.
Hinzu kommt, dass die Praxis mancher Erbenermittlungsgesellschaften fragwürdig ist. Nicht selten wird Druck aufgebaut oder eine Honorarvereinbarung unterschrieben, bevor die Betroffenen ihre Rechtslage überhaupt einschätzen können. Bevor Sie eine solche Vereinbarung eingehen, sollten Sie unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Häufig lässt sich die eigene Erbenstellung auch ohne kostspieligen Erbenermittler klären.
Problematisch ist zudem ein wiederkehrendes Muster: Erbenermittler suggerieren, den Erbfall für die Erben abzuwickeln, und lassen sich hierfür weitreichende Vollmachten erteilen. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle tragen sie zur eigentlichen Abwicklung dann jedoch nicht proaktiv bei und bringen aus Sicht der Erben kaum einen spürbaren Mehrwert – während das vereinbarte Honorar gleichwohl anfällt. Bevor Sie eine solche Vollmacht erteilen, sollten Sie daher genau prüfen, welche Leistung Sie tatsächlich erhalten.
Besondere Vorsicht gilt, wenn ein Notar Sie abweist und darauf verweist, Sie müssten sich an einen Erbenermittler wenden. Folgen Sie dem auf keinen Fall ungeprüft. Nehmen Sie stattdessen Kontakt zu einem Anwalt für französisches Erbrecht auf – häufig lässt sich der Erbnachweis auf direktem Weg führen, ohne einen erheblichen Teil des Nachlasses abzugeben.
Unsere Kanzlei vertritt Erben gegenüber Erbenermittlungsgesellschaften und unterstützt Sie dabei, überhöhte oder unberechtigte Forderungen abzuwehren und Ihre Erbenstellung eigenständig nachzuweisen. Sprechen Sie uns unverbindlich an, bevor Sie eine Honorarvereinbarung unterzeichnen.
Warum deutsch-französische Erbfälle oft als zäh empfunden werden
Viele deutsche Erben erleben die Erbabwicklung in Frankreich als mühsam. Anfragen bleiben über Wochen unbeantwortet, der Stand des Verfahrens ist von außen kaum zu erkennen, und Rückfragen auf Deutsch stoßen an sprachliche Grenzen. Kurz: lange Bearbeitungszeiten, unzureichende Transparenz und schwierige Kommunikation.
Gerade bei umfangreichen oder komplexen Nachlässen kommt es vor, dass Vorgänge monatelang liegen bleiben, Unterlagen mehrfach angefordert werden oder Zusagen nicht eingehalten werden. Der Erbe, der aus Deutschland heraus agiert, hat darauf von sich aus kaum Einfluss und erfährt oft nicht einmal, woran das Verfahren gerade hängt.
Hinzu kommt ein struktureller Punkt: Der Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet. Er beurkundet neutral für alle Beteiligten und ist gerade nicht der Interessenvertreter der Erben. Er verwaltet auch nicht den Nachlass und trifft keine Entscheidungen für die Erben. Wer erwartet, dass er die eigenen Interessen aktiv vorantreibt, Fristen im Blick behält und beharrlich nachfasst, wird enttäuscht – das ist nicht seine Aufgabe.
Genau diese Lücke schließt die anwaltliche Begleitung. Ein Anwalt für französisches Erbrecht vertritt allein Ihre Interessen: Er überwacht die Fristen, fragt beim Notariat beharrlich nach, erläutert Ihnen den Verfahrensstand in Ihrer Sprache und beschafft die erforderlichen Urkunden aus Deutschland. Darüber hinaus berät er Sie zur Strategie und zu Ihren Handlungsmöglichkeiten, unterstützt bei der Veräußerung von Nachlassvermögen und berät Sie bei der grenzüberschreitenden Besteuerung. So bleibt Ihr Erbfall nicht in der Warteschleife liegen, sondern wird zielgerichtet vorangetrieben. Bei der Nachlassplanung und in Konflikten unter Miterben ist diese Unterstützung besonders wertvoll.

Praxisbeispiel: Reihenhaus im Elsass
Praxisbeispiel: Notar und Anwalt im Zusammenspiel
Nach dem Tod ihrer Mutter, die zuletzt in Straßburg lebte, erben zwei in Deutschland wohnende Geschwister ein Reihenhaus im Elsass und ein französisches Bankkonto. Ein Notar ist hier bereits wegen der Immobilie zwingend – unabhängig vom Wert und unabhängig davon, dass die Geschwister sich einig sind.
Die Geschwister wählen einen Notar in Straßburg mit deutschsprachigen Mitarbeitern. Dieser erstellt zunächst den acte de notoriété, mit dem das Bankkonto freigegeben wird, und anschließend die attestation de propriété für das Haus. Da eines der Geschwister das Haus übernehmen und das andere ausgezahlt werden möchte, folgt ein acte de partage mit einer Ausgleichszahlung (Soulte).
Zwei Hürden treten auf: Die deutschen Personenstandsurkunden müssen übersetzt werden, und die Erbschaftsteuererklärung ist fristgebunden. Weil sich der Schriftverkehr mit dem Notariat hinzieht, beauftragen die Geschwister ergänzend einen im deutsch-französischen Erbrecht erfahrenen Anwalt. Dieser überwacht die Fristen, beschafft die beglaubigten Unterlagen aus Deutschland und hält den Kontakt zum Notar – während der Notar selbst, zur Neutralität verpflichtet, keine Partei ergreifen darf.
Das Zusammenspiel funktioniert: Der Notar nimmt die zwingenden Rechtshandlungen vor, der Anwalt vertritt die Interessen der Erben und hält das Verfahren in Bewegung. Nach einigen Monaten ist der Nachlass abgewickelt, das Haus übertragen und die Soulte gezahlt.
Glossar: Schlüsselbegriffe zur Rolle des Notars
- Notarpflicht in Frankreich: Die Mitwirkung des Notars ist zwingend bei Immobilien, bei Testament oder donation entre époux sowie ab einem Nachlasswert von 5.965 € (Stand 1. Januar 2026). In diesen Fällen ist keine Erbabwicklung ohne Notar möglich.
- Acte de notoriété: Notarielle Urkunde, die die Erben und ihre Anteile feststellt. Grundlage für Kontofreigaben, Registereintragungen und weitere Schritte. Mehr: Annahme und Ausschlagung der Erbschaft in Frankreich.
- Attestation de propriété immobilière: Urkunde, die den Übergang von Immobilien auf die Erben vollzieht und im Immobilienregister eingetragen wird. Ohne sie ist keine wirksame Eigentumsübertragung möglich.
- Donation entre époux: Schenkung unter Ehegatten mit Wirkung für den Erbfall (auch donation au dernier vivant). Sie erweitert die Zuwendungsmöglichkeiten zugunsten des Ehegatten innerhalb der frei verfügbaren Quote, verschiebt aber nicht den gesetzlichen Mindestanteil der Kinder. Mehr: Erbrecht des Ehegatten in Frankreich.
- Déclaration de succession: Erbschaftsteuererklärung gegenüber der französischen Finanzverwaltung, binnen sechs Monaten (bei Auslandswohnsitz zwölf Monaten) nach dem Todesfall. Mehr: Erbschaftsteuer in Frankreich.
- Freie Notarwahl: Es gibt keine örtliche Zuständigkeit – die Erben können jeden Notar in Frankreich beauftragen. Die reglementierten Honorare sind bundesweit einheitlich.
- Unparteilichkeit des Notars: Der Notar beurkundet neutral für alle Beteiligten und vertritt nicht die Interessen einzelner Erben. Diese Aufgabe übernimmt der Anwalt.
- Anwalt für Erbrecht in Frankreich: Ergänzt die notarielle Tätigkeit durch die Wahrnehmung Ihrer Interessen – Fristenüberwachung, Urkundenbeschaffung, Kommunikation mit französischen Stellen und Vertretung im Konfliktfall.
Beratung zur Nachlassabwicklung in Frankreich
Unsere Kanzlei begleitet Sie durch die gesamte Nachlassabwicklung in Frankreich, stimmt sich für Sie mit dem Notar ab, überwacht Fristen und vertritt Ihre Interessen – damit der Erbfall zügig und rechtssicher abgewickelt wird.
Weiterführende Informationen zu verwandten Themen finden Sie auf folgenden Seiten:
- Kosten für Erben in Frankreich: Notarkosten, Gebühren und Pflichtaufwendungen
- Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) in deutsch-französischen Erbfällen
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft in Frankreich
- Immobilien im Nachlass in Frankreich
- Die Soulte (Ausgleichszahlung) im französischen Erbrecht
- Erbauseinandersetzung und Konflikte unter Miterben in Frankreich
- Erbschaftsteuer in Frankreich (Droits de succession)
- Testamente und Erbverträge in Frankreich
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