Immobilien im Nachlass in Frankreich

Immobilien in Frankreich sind häufig das wertvollste Element eines Nachlasses – und zugleich das rechtlich und steuerlich anspruchsvollste. Diese Seite erläutert, wie der Eigentumsübergang im Erbfall abläuft, welche Besonderheiten bei Erbengemeinschaften gelten, was beim Verkauf einer geerbten Immobilie zu beachten ist und einige wichtige steuerliche Aspekte für deutschsprachige Erben.

Eigentumsnachweis und Grundbuchumschreibung im Erbfall

In Frankreich erfolgt der Eigentumsnachweis über das öffentliche Grundbuch (service de la publicité foncière). Jede Übertragung einer Immobilie im Erbfall muss notariell beurkundet werden. Der französische Notar veranlasst die Eintragung der Erben als neue Eigentümer – ohne diese Umschreibung sind weder Verkauf noch Belastung der Immobilie möglich.

Für die Grundbuchumschreibung sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:

  • Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) oder ein gleichwertiger Erbnachweis (acte de notoriété)
  • Eine attestation de propriété – vom Notar erstellte Eigentumsbescheinigung
  • Nachweis der steuerlichen Registrierung des Erbfalls

Der Prozess dauert in der Praxis mehrere Monate und erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen dem deutschen und dem französischen Notar sowie ggf. dem Anwalt für Erbrecht in Frankreich.

Immobilien im Nachlass in Frankreich – Grundbuchumschreibung und Eigentumsübergang

Erbengemeinschaft und Miteigentum an Immobilien in Frankreich

Bei mehreren Erben entsteht nach französischem Recht automatisch eine Erbengemeinschaft (indivision successorale). Die Immobilie gehört allen Miterben gemeinschaftlich – Entscheidungen über Vermietung, Renovierung oder Verkauf bedürfen grundsätzlich der Zustimmung aller Beteiligten. Dies führt in der Praxis häufig zu Blockaden, insbesondere wenn Erben in verschiedenen Ländern leben oder unterschiedliche Interessen haben.

Jeder Miterbe kann jedoch grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen. Durch eine notariell beurkundete convention d'indivision kann die Auflösung befristet ausgeschlossen werden. Die Auseinandersetzung mündet entweder in einem einvernehmlichen Teilungsakt (acte de partage) oder – bei Uneinigkeit – in einem gerichtlichen Teilungsverfahren.

Bei deutsch-französischen Erbengemeinschaften kommt erschwerend hinzu, dass die Miterben häufig unterschiedliche Rechtssysteme und steuerliche Situationen haben. Unsere Kanzlei unterstützt bei der Ausarbeitung von Teilungsvereinbarungen und bei der einvernehmlichen oder gerichtlichen Auflösung von Miteigentum. Mehr dazu: Erbauseinandersetzung und Konflikte unter Miterben in Frankreich.

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Verkauf einer geerbten Immobilie und Veräußerungsgewinnsteuer (plus-value)

Der Verkauf einer geerbten Immobilie setzt voraus, dass die Eigentumsumschreibung im Grundbuch bereits erfolgt ist. Liegt eine notariell beurkundete Verkaufsurkunde vor, fallen Notargebühren, Grunderwerbsabgaben sowie ggf. Veräußerungsgewinnsteuer an.

Wird die Immobilie nach dem Erbfall mit Gewinn veräußert, fällt auf den Veräußerungsgewinn (plus-value immobilière) eine zweiteilige Steuerbelastung an: Einkommensteuer von 19 % sowie Sozialabgaben (prélèvements sociaux) von 17,2 % – zusammen bis zu 36,2 % des steuerpflichtigen Gewinns. Als Anschaffungskosten gilt der beim Erbfall für die Erbschaftsteuer angesetzte Verkehrswert.

Die Steuerlast reduziert sich mit zunehmender Haltedauer: Ab dem 6. Haltejahr werden jährliche Abschläge gewährt – zunächst 6 % pro Jahr bei der Einkommensteuer und 1,65 % bei den Sozialabgaben. Ab dem vollendeten 22. Haltejahr ist die Immobilie vollständig von der Einkommensteuer befreit; die vollständige Befreiung auch von den Sozialabgaben tritt erst nach 30 Jahren ein.

Praxisbeispiel: Ferienhaus in der Bretagne

Ein Erbe übernimmt nach dem Tod seiner Mutter ein Ferienhaus in der Bretagne, das im Rahmen der Erbschaft mit 280.000 € bewertet wurde. Zwei Jahre später möchte er die Immobilie für 320.000 € verkaufen – ein Veräußerungsgewinn von 40.000 €. Da die Haltedauer noch keine 6 Jahre beträgt, stehen ihm keine Abschläge zu. Es fallen Einkommensteuer von 7.600 € (19 %) sowie Sozialabgaben von 6.880 € (17,2 %) an – insgesamt rund 14.480 €. Hätte er die Immobilie erst nach 22 Jahren verkauft, wäre der Gewinn vollständig von der Einkommensteuer befreit.

Dieses Beispiel zeigt, warum die Bewertung der Immobilie im Erbfall erhebliche Konsequenzen haben kann: Ein niedrig angesetzter Erbschaftswert erhöht den rechnerischen Veräußerungsgewinn und damit die Steuerlast beim späteren Verkauf – umgekehrt kann ein zu hoch angesetzter Wert die Erbschaftsteuer unnötig erhöhen. Da Bewertungsgutachten für dieselbe Immobilie mitunter erheblich voneinander abweichen können, empfiehlt sich eine sorgfältige und sachgerechte Wertermittlung bereits im Erbfall.

Besteuerung und Ausgleichszahlung (Soulte) bei der Nachlassverteilung

Beim Erwerb von Immobilien im Erbfall fällt Erbschaftsteuer an – bemessen am Verkehrswert der Immobilie zum Todeszeitpunkt. Hinzu kommen Notar- und Registrierungsgebühren sowie ggf. Grunderwerbsabgaben. Einzelheiten zu den Freibeträgen und Steuersätzen finden Sie auf unserer Seite: Erbschaftsteuer in Frankreich (Droits de succession).

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Ausgleichszahlung (Soulte) bei der Immobilienverteilung

Wird eine Immobilie einem einzelnen Erben zugewiesen, während andere abgefunden werden, ist eine Ausgleichszahlung – die sogenannte Soulte – zu leisten. Sie dient dem finanziellen Ausgleich innerhalb der Erbengemeinschaft und muss notariell festgehalten sowie steuerlich deklariert werden. In bestimmten Fällen kann sie auch steuerpflichtig sein. Weitere Einzelheiten: Die Soulte (Ausgleichszahlung) im französischen Erbrecht.

Geerbte Immobilie in Frankreich verkaufen – steuerliche Aspekte der plus-value

Glossar: Schlüsselbegriffe zu Immobilien im Nachlass in Frankreich

  • Immobilien im Nachlass Frankreich: Immobilien in Frankreich unterliegen stets französischem Recht – unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers oder der Erben. Eigentumsübergang, Besteuerung und Grundbuchumschreibung richten sich nach französischem Recht.
  • Service de la publicité foncière: Französisches Grundbuchamt – zuständig für die Eintragung von Eigentumsrechten und deren Übertragung im Erbfall.
  • Attestation de propriété: Vom Notar erstellte Eigentumsbescheinigung – Voraussetzung für die Grundbuchumschreibung nach dem Erbfall.
  • Indivision successorale: Erbengemeinschaft nach französischem Recht – alle Miterben sind gemeinsam Eigentümer; Entscheidungen erfordern grundsätzlich Einstimmigkeit.
  • Convention d'indivision: Notariell beurkundete Vereinbarung der Miterben – kann die Auflösung der Erbengemeinschaft befristet ausschließen.
  • Acte de partage: Notariell beurkundeter Teilungsakt – beendet die Erbengemeinschaft und weist jedem Miterben seinen Anteil zu.
  • Plus-value immobilière: Veräußerungsgewinn beim Verkauf einer Immobilie – unterliegt 19 % Einkommensteuer und 17,2 % Sozialabgaben; Abschläge ab dem 6. Haltejahr, vollständige Befreiung von der Einkommensteuer nach 22 Jahren.
  • Soulte: Ausgleichszahlung bei der Zuweisung einer Immobilie an einen einzelnen Erben – notariell beurkundet und steuerlich deklarationspflichtig. Mehr: Die Soulte im französischen Erbrecht.
  • Erbschaftsimmobilie verkaufen Frankreich: Voraussetzung ist die abgeschlossene Grundbuchumschreibung. Beim Verkauf können Veräußerungsgewinnsteuer, Notargebühren und Sozialabgaben anfallen.

Beratung zu Immobilien im Nachlass in Frankreich

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